Grüne fordern mehr Geld für Opferschutz und einen leichteren Zugang zum Recht
In der morgigen 2. Lesung des Justizhaushalts im Fachausschuss beantragt die Bündnisgrüne Fraktion mehr Geld für ärztliches und psychologisches Personal im Kinderschutzprojekt Childhood-Haus (10.000 Euro mehr für 2024 und 260.000 Euro mehr für 2025). Außerdem beantragen wir Finanzmittel für einen besseren Zugang zum Recht (100.000 Euro für 2024 und 250.000 Euro für 2025).
Außerdem beantragen wir im Rechtsausschuss:
- Wiederaufnahme des Modellprojektes „Zustellung von Räumungsklagen“, um betroffene Mieter*innen vor dem drohenden Verlust ihres Wohnraums zu warnen und so Wohnungslosigkeit zu verhindern (+ 55.000 Euro/Jahr).
- Mehr Mittel für die Planung eines 12. Amtsgerichts in Berlin (im Bezirk Marzahn-Hellersdorf), um die Justiz noch effizienter und bürgernäher zu machen (+ 250.000 Euro in 2024).
- Mehr finanzielle Mittel für die Gewaltschutzambulanz an der Charité, um Verletzungen bei Betroffenen von Gewalt und sexuellem Missbrauch beweissicher zu dokumentieren (+ 150.000 Euro/Jahr).
- Mehr Mittel für die Servicestelle Wegweiser, um übergriffiges Verhalten und häusliche Gewalt zu reduzieren (zum Beispiel Antiaggressionkurse) ( + 38.000 Euro/Jahr).
- Unterstützung des Zentrums für Gewaltprävention (+ 30.000 €/Jahr).
- Erheblich mehr Mittel für das Projekt „Arbeit statt Strafe“, um Ersatzfreiheitsstrafen zu verhindern (+ 100.000 Euro/Jahr).
- Änderung der Schwerpunktsetzung bei der Fortbildung für Richter*innen (Schwerpunkt Kindesanhörungen in gerichtlichen Verfahren).
Dazu erklärt Dr. Petra Vandrey, rechtspolitische Sprecherin: „Dass die schwarz-rote Koalition nicht ausreichend Gelder für eine notwendige Aufstockung des ärztlichen und psychologischen Personals im Childhood-House einplant, ist verheerend. Durch Gewalt und Missbrauch traumatisierte Kinder und Jugendliche brauchen sofortige fachkundige Unterstützung durch Ärzt*innen und Psycholog*innen. Lange Wartezeiten durch zu wenig Personal sind in solchen Situationen nicht zumutbar.
Das Modellprojekt zum „Ausbau der Beratungshilfe und Rechtsantragsstellen“ aus der rot-grün-roten Vorgängerregierung wurde von Schwarz-Rot leider völlig gestrichen. Dies trifft besonders jene, die sich einen Rechtsanwalt oder eine eigene Rechtsanwältin aus eigener Tasche nicht leisten können. Auch ein 12. Amtsgericht für Berlin ist wichtig, um die Gerichtsbarkeit zu stärken und die Justiz bürgernäher zu machen. Wir Grüne fordern den Ausbau eines niedrigschwelligen Zugangs zum Rechtsstaat, der Menschen nicht aus Kostengründen von der Geltendmachung ihrer Rechte ausschließt.“
Hintergrund: Das Childhood-House versorgt von Missbrauch und Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche medizinisch, psychologisch und sozialtherapeutisch. Durch fachkundiges Personal werden sie durch das belastende Strafprozessverfahren begleitet (mehr hierzu: Childhood-Haus: Kinderschutz an der Charité – Charité – Universitätsmedizin Berlin (charite.de)). Zwar kann die an der Charité angesiedelte Einrichtung nun in größere Räume umziehen. Die dafür dringend notwendige Verstärkung des ärztlichen und psychologischen Personals bleibt jedoch aus. Die Rot-Grün-Rote Koalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag einen Ausbau der Beratungshilfen und der Rechtsantragsstellen vorgesehen, um den Zugang zu Recht und Justiz zu verbessern. Im Haushaltsentwurf der schwarz-roten Koalition wurden für dieses Projekt jedoch keine Gelder mehr vorgesehen.