Grüne unterstützen CSD Berlin: Diskriminierungsschutz für queere Menschen in Artikel 3 GG aufnehmen
Die Grüne Fraktion Berlin unterstützt den Berliner CSD e. V. bei der Forderung nach der Aufnahme queerer Menschen in Artikel 3 des Grundgesetzes. Dazu erklären die Sprecher*innen für Queerpolitik, Sebastian Walter und Laura Neugebauer:
„Angesichts der wachsenden Queerfeindlichkeit ist es dringend geboten, einen Diskriminierungsschutz für queere Menschen in Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen. Derzeit gibt es die notwendigen demokratischen Mehrheiten für eine Grundgesetzänderung. Diese Mehrheiten müssen endlich im übergreifenden demokratischen Konsens für die Rechte von LSBTIQ* genutzt werden.
Es ist enttäuschend, dass der Senat in seiner letzten Sitzung vor dem CSD keinen Beschluss für eine Bundesratsinitiative gefasst hat – obwohl die zuständige Verwaltung eine Vorlage erarbeitet hatte. Umso mehr erwarten wir daher vom Regierenden Bürgermeister nun endlich konkrete Taten, um den grundgesetzlichen Schutz queerer Menschen im Grundgesetz zu verwirklichen. Der Regierende Bürgermeister muss die versprochenen Gespräche mit den anderen Bundesländern und seinen CDU-Kolleg*innen im Bund endlich führen. Seit seiner Ankündigungsrede vor einem Jahr hat Wegner kein sichtbares Signal in seiner Partei gesetzt, um das Ziel der Grundgesetzänderung voranzutreiben.
Der Berliner CSD hat seine Wurzeln im Stonewall-Aufstand von 1969 in New York. In dieser Tradition ist es richtig, dass die queere Community von der Politik ganz konkrete Unterstützung erwartet und einfordert. Wegners warme Worte aber reichen als Antwort nicht aus.“