Neue Senatsverordnung ist Placebo-Pille für den Mieterschutz
Anlässlich der heutigen Befassung des Senats mit der Verordnung zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum kommentiert Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Mieten:
„Mit der neuen Verordnung zu angemessenen Mieten bei Abriss oder Ersatzwohnraum verabreicht der Senat dem Mieterschutz nur Placebo-Pillen. Die Folge: Während der Bau bezahlbarer Wohnungen stockt, wird weiter abgerissen – Fälle wie Jagowstraße 35 und Habersaathstraße 40-48 zeigen, wie dringend eine Reform nötig ist. In der Habersaathstraße müssen sich Mieterinnen seit Jahren allein zivilrechtlich gegen Kündigungen wehren, während der Bezirk den Abriss genehmigt.
Der Berliner Mieterverein, die Architektenkammer und wir fordern den Senat seit langem auf, zu handeln. Zwar kann der Senat Mietpreise nicht regeln, das ist Bundessache – doch der Schutz von Wohnraum liegt in seiner Hand. Warum der Senat Mieterschutz vernachlässigt, bleibt mir unverständlich. Denn, als Grüne Fraktion Berlin haben wir bereits im letzten Jahr Reformvorschläge für das Zweckentfremdungsverbot vorgelegt. Ersatzwohnraum darf kein Grund sein Abrisse zu genehmigen, denn dies vernichtet mehr bezahlbaren Wohnraum als es neuen schafft. Abriss sollte nur die absolute Ausnahme sein, und nur bei Auflagen wie der Schaffung von mindestens 50 Prozent Sozialwohnungen. Auch sollten Abrisse nicht erlaubt sein, bloß weil sich Sanierungen nicht innerhalb von zehn Jahren rentieren. Zudem muss nachgewiesen werden, dass ein Neubau weniger CO₂ verursacht als der Erhalt eines Gebäudes. Die vorliegende Verordnung hat der Senat nur überarbeitet, weil die Mietobergrenze gerichtlich gekippt wurde. Letztendlich zeigt er jedoch keinerlei Interesse, das Geschäftsmodell „Abriss und teurer Neubau“ zu stoppen. Dies können wir uns weder wohnungs-, noch klimapolitisch leisten.“
Der Gesetzesvorschlag für echten Schutz von bezahlbarem Wohnraum ist hier zu finden.