Rot-Rot-Grün schafft finanzielle Vorsorge in der Coronakrise
Mit ihrer heutigen Einigung ergreifen die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen umfangreiche und vorausschauende finanzpolitische Maßnahmen für den Berliner Haushalt. Es geht allen drei Fraktionen darum, in der Coronakrise weit über den Tag hinauszudenken und entschlossen zu handeln. Die Änderungen an dem Senatsentwurf für einen 1.Nachtragshaushalt 2020 sollen morgen im Hauptausschuss, das Gesetz selbst in der Plenarsitzung am 4. Juni verabschiedet werden.
Antje Kapek und Silke Gebel, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen: „Die Coronakrise stellt uns vor besondere Herausforderungen – auch finanzpolitisch. Für uns Grüne gilt: Verantwortungsvolle und nachhaltige Haushaltspolitik muss jetzt die Grundlagen dafür schaffen, dass sich die Konjunktur nach der Krise schnell wieder erholen kann und die Investitionsfähigkeit des Landes erhalten bleibt. Einer falschen Sparpolitik erteilen wir eine klare Absage und sorgen gleichzeitig dafür, dass künftige Generationen nicht übermäßig belastet werden. Außerdem treffen wir Vorsorge für weitere Hilfsprogramme für die von der Coronakrise besonders betroffene Wirtschaft und Selbstständigen in der Stadt, die Berliner Familien, Gewerbemieter und gemeinnützigen Vereine.“
Raed Saleh, SPD-Fraktionsvorsitzender: „Wir müssen jetzt groß denken und nicht immer nur Löcher stopfen. Das ist kluge, vorausschauende Politik in der Krise. Wir müssen vorausdenken, wo wir unsere Stadt in zehn, in fünfzehn Jahren sehen und was wir dafür brauchen – und genau das tun wir mit diesem Gesetz. Wir haben eine Vision, einen Fahrplan. Wenn unsere Wirtschaft in Berlin nicht abgewürgt werden soll, dann müssen wir jetzt massiv in sie investieren.“
Carola Bluhm und Udo Wolf, Vorsitzende Fraktion Die Linke: „Es wäre politisch verantwortungslos und zudem ökonomisch unklug, jetzt der Krise hinterher zu sparen. Stattdessen schafft R2G die Voraussetzungen für eine antizyklische Konjunkturpolitik mit der wir Arbeitsplätze retten und das Gemeinwesen stärken. Dazu gehört, die im Doppelhaushalt 2020/21 und darüber hinaus geplanten Investitionen und Projekte fortzuführen.“