Senat fehlt sozialer Kompass bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen
Zu den angekündigten Mieterhöhungen bei den Landeseigenen Wohnungsunternehmen erklärt Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Mieten:
„Die Wohnungsunternehmen leisten den zentralen Beitrag zur Ausweitung des gemeinwohlorientierten Wohnungsbestandes in Berlin. Das darf aber nicht durch die Mieten finanziert werden. Hier muss der Gesellschafter, das Land Berlin, endlich ausreichend finanzielle Unterstützung leisten.
Selbst die landeseigenen Wohnungsunternehmen wollen sich nun anscheinend nicht mehr an die Regeln des Wohnungsbündnisses halten. Fast 5 Prozent Mietsteigerung pro Jahr würden eine krasse Abkehr vom sozialem Auftrag der Landeseigenen Wohnungsunternehmen bedeuten. Die alten Mieterhöhungsregelungen in der Kooperationsvereinbarung, die vor dem Mietendeckel und Corona galten, sind nach wie vor ausreichend.
Und wenn die Mieten steigen müssen, um den Bestand zu bewirtschaften, dann darf das nicht zu Lasten der einkommensschwachen Mieter*innen gehen. Die neue Kooperationsvereinbarung zwischen dem Senat und den Landeseigenen Wohnungsunternehmen, die zum 1. Januar 2024 gelten soll, muss weiterhin den sozialen Versorgungsauftrag und eine mietpreisdämpfende Wirkung sicherstellen. Aber mehr noch: Die Mieter*innen brauchen eine solidarische bedarfsgerechte Lösung, die Mieter*innen mit kleinem Geldbeutel deutlich entlastet.
Wir fordern daher die Verbesserung der bestehenden Härtefallregelung für einkommensschwache Mieter*innen bei den Landeseigenen Wohnungsunternehmen.
Die bisherige Regelung, dass Mieter*innen mit einem Einkommen bis WBS 140-Bundeseinkommensgrenze nicht mehr als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Nettokaltmiete aufbringen müssen, erreicht zu wenig Menschen und sorgt immer noch für ein Ungleichgewicht bei der Mietbelastung. Wir schlagen daher die Umstellung der Härtefallregelung von der Nettokaltmiete auf Bruttokaltmiete vor, damit gerade die einkommensschwachen Haushalte deutlich entlastet werden. Aufgrund der hohen Inflation sollte der Senat auch den Berechtigtenkreis bis hin zur Einkommensgrenze bis WBS 180 erweitern.
Insgesamt müssen laut Mikrozensus vom August 2023 schon jetzt 200.000 Berliner Haushalte mehr als 40 Prozent des Haushaltseinkommens für das Wohnen (Bruttokaltmiete) aufbringen. Weitere 250.000 Haushalte leben mit einer Mietbelastungsquote von 30 bis 40 Prozent. Insgesamt sind damit fast ein Drittel der Berliner Mieter*innen mit den Mietkosten tendenziell überlastet.“