Strafanzeige der FDP gegen Innensenator Geisel ist politisch motiviert
Der Innenpolitiker M. Luthe (FDP) hat Strafanzeige gegen Innensenator Andreas Geisel (SPD) in der Sache Koppers erstattet. Hierzu erklären die rechtspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen, Sven Kohlmeier (SPD), Sebastian Schlüsselburg (DIE LINKE) und Benedikt Lux (Grüne):
„In der Sache haben wir hohen Respekt vor der Arbeit der Ermittlungsbehörde, die die Strafanzeige juristisch bewerten wird. In der politischen Einordnung kommen wir zu der Einschätzung, dass es sich um eine durchsichtige politische Attacke handelt, um dem Amt der Generalstaatsanwältin und dem Amt des Innensenators zu schaden. Ein Dienstherr muss selbst im Fall eines laufenden Disziplinarverfahrens nach der Rechtsprechung nicht zwingend den betroffenen Beamten von einem Beförderungsauswahlverfahren ausnehmen. Es steht ihm vielmehr ein weiter Ermessenspielraum unter Berücksichtigung der Einzelfallumstände zu (vgl.: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05. Dezember 2017 – 1 B 710/17). Wir gehen davon aus, dass Senator Geisel rechtsfehlerfrei von diesem Ermessen Gebrauch gemacht hat. Die Koalition steht voll hinter dem Innensenator Andreas Geisel.
Benedikt Lux (Grüne): „Herr Luthe missbraucht die Opfer der Schießstands-problematik. Einfach nur traurig.“
Sven Kohlmeier (SPD): „Es gilt weiterhin das, was Martin Pallgen, Sprecher von Innensenator Andreas Geisel, sagte: Ein Innensenator trickst nicht. Der Innensenator hat unsere volle Unterstützung.“
Sebastian Schlüsselburg (Linke): „Die Opposition beschädigt wiederholt mit Ihrem Agieren das Amt der Generalstaatsanwältin. Zuerst war es der erfolg- und substanzlose Versuch das durch Senator Dr. Behrendt geheilte Auswahlverfahren zu verhindern. Dieses Verfahren wurde gerichtlich als fehlerfrei bewertet – und zwar auch im Hinblick auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren. Jetzt ist es der Versuch die Ernennung mit disziplinarrechtlichen Erwägungen zu verhindern. Wenn es Union und FDP wirklich um Rechtsstaatlichkeit geht, müssen sie die Frage beantworten, warum sie Gerichtsurteile nicht akzeptieren.“