Verlängerung der Umwandlungsverordnung ist ein Erfolg, reicht aber nicht
Foto: Anna Fiolka
Zum Schutz von Mieter*innen vor Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen wurde heute die Verlängerung der Umwandlungsverordnung über 2025 hinaus durch den Senat beschlossen. Das kommentiert Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Mieten:
„Der Verdrängungsmotor durch die Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen wird über 2025 hinaus weiter gestoppt. Das ist ein wichtiger Erfolg für die vielen Mieter*innen in unserer Stadt. Endlich zieht der Senat hier einmal die Handbremse.
Doch für viele kommt diese Bremse zu spät. In bereits umgewandelten Häusern greift oft kein Kündigungsschutz mehr. Eigenbedarfskündigungen sind heute maßgeblich für Verdrängung verantwortlich und Hauptgrund für Wohnraumverlust. Der Satz „Kauf bricht Miete nicht“ klingt gut, schützt aber kaum – vor allem, wenn der zehnjährige Kündigungsschutz längst abgelaufen ist.
Das ist ein sozialpolitisches Pulverfass. In manchen Kiezen sind bereits 30 bis 50 % der Wohnungen umgewandelt. Vor allem ältere und einkommensschwache Mieter*innen verlieren ihr Zuhause und haben kaum eine Chance, ein neues Zuhause zu finden – besonders in Hotspots wie Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg. Dort wurden massenhaft ehemalige Sozialwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. Es darf nicht sein, dass in unserer Stadt gerade Ältere in die Wohnungslosigkeit geschickt werden, nur damit einige wenige Rendite machen können. Hier fordern wir Ersatzwohnraum für Härtefälle bei den Landeseigenen Wohnungsunternehmen.
Noch zynischer: In rund der Hälfte der Fälle ist der Eigenbedarf nur vorgetäuscht. Dabei ist „Eigenbedarf” bereits weitgehend definiert. Selbst für ein Au-pair darf Eigenbedarf angemeldet werden. Darum fordern wir ein öffentliches Register für Umwandlungen und Eigenbedarfskündigungen, damit Missbrauch kontrollierbar wird. Zusätzlich müssen wir diesen Missbrauch als Ordnungswidrigkeit einstufen und die durch die Verdrängung entstandenen Gewinne abschöpfen. Die bisherigen Schadensersatzregelungen reichen bei Weitem nicht.“
