Vielfältige Demokratie und die Reform des Berliner Abstimmungsgesetzes
Im Juni 2018 diskutierten Dr. Dirk Behrendt (Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskrimnierung, Bündnis 90/Die Grünen), Fabian Reidinger (ehem. Staatsministerium Baden-Württemberg), Oliver Wiedmann (Bundesverband Berlin Mehr Demokratie e.V.) und Dr. Anna Christmann (MdB Bündnis 90/Die Grünen, Sprecherin für Bürgerschaftliches Engagement) unter der Moderation von Susanna Kahlefeld über Direkte Demokratie und Bürger*innenbeteiligung in Berlin.
Berlin hat eine aktive Bürger*innenschaft, die Beteiligung einfordert und durch ihr bürgerschaftliches Engagement die Stadt wesentlich mit gestaltet. Der partizipative Prozess zur Erarbeitung von Leitlinien für Bürger*innenbeteiligung an der Stadtentwicklung läuft. Es sind diverse Volksbegehren auf dem Weg. Die Engagementlandschaft stellt sich neu auf.
In einer „Vielfältigen Demokratie“ greifen Engagement, Beteiligung und direkte Demokratie ineinander. Deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag (S.149, Zeile 167ff) auf eine grundlegende Reform des Abstimmungsgesetzes verständigt. Unser Ziel ist es, dass Zusammenspiel von direkter und repräsentativer Demokratie zu verbessern sowie Verbindlichkeit und Transparenz des Verfahrens zu erhöhen.
Oliver Wiedmann von Mehr Demokratie e. V. begrüßt diese verfahrenstechnischen Änderungen, die Initiativen mehr Planungssicherheit in Aussicht stellen, weißt aber gleichzeitig darauf hin, dass es ebenso eine Bereitschaft in Verwaltung und Politik brauche Ergebnisse ernst nehmen. Bürger*innen wollen Verbindlichkeit, sie wollen wissen, was mit den Ergebnissen passiert. Dafür seien Leitlinien sinnvoll.
Senator Behrendt fässt noch einmal kurz zusammen was im Koalitionsvertrag verankert wurde und in welchen Punkten die Grünen gerne ein paar Schritte weitergegangen wären. Zu letzterem gehört u.a. den Kreis der Abstimmungsberechtigten auf Personen ohne deutsche Staatsbürger*innenschaft zu erweitern, eine Absenkung des Quorums sowie eine generelle Kostenerstattung.
Fabian Reidinger berichtete über die Erfahrungen aus Baden-Württemberg. Dort sei viel experimentiert worden. Ein wichtiges Ergebnis sei, dass das Thema Bürger*innenbeteiligung eine höhere Sichtbarkeit in der Landesregierung erlangt habe.
Anna Christmann führt an, dass das Thema Bürger*innenbeteiligung in Deutschland oft zu Polarisierung führe, weil weder Bürger*innen noch Verwaltung und Politik an dieses Verfahren gewöhnt seien und somit auch keine Normalisierung eintreten könne. Sie plädiert für ein Umdenken gegen eine vorherrschende Grundskepsis in Bezug auf Bürger*innenbeteiligung.