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Eine moderne Verwaltung für Berlin

Es ist ein grüner Flyer zum Thema Verwaltungsmodernisierung zu sehen Grafik: Grüne Fraktion Berlin

Berlin braucht eine moderne Verwaltung, die bürgernah und leistungsfähig ist. Durch viele Mikrorevolutionen wollen wir die Berliner Verwaltung von innen heraus reformieren. Deshalb fordern wir den „kurzen Dienstweg für alle“ – also einen effizienten Bürgerservice in hoher Qualität.

Der beste Indikator für eine gute Verwaltung sind die Berlinerinnen und Berliner selbst: Schnelle Behördengänge und guter Service auch in Stresssituationen sind die Indikatoren dafür, ob eine Verwaltung gut funktioniert. Damit dies immer klappt, braucht es neue Ideen und Mut zu Reformen. Dazu machen wir Vorschläge in unserem Beschlusspapier, dass wir im Rahmen unserer Frühjahrsklausur 2019 verabschiedet haben.

Mit uns werden alle Geschäftsprozesse der Berliner Verwaltung auf den Prüfstand gestellt. Die Optimierung der Geschäftsprozesse darf nicht durch eingeübte, aber realitätsferne Verwaltungsvorschriften aufgehalten werden. Wir machen Schluss mit Doppelzuständigkeiten. Deswegen setzen wir uns für eine Verdopplung der Personalressourcen für die Geschäftsprozessprüfung auf 6 Vollzeitstellen je Senatsverwaltung und 4 Vollzeitstellen pro Bezirk ein. Im Rahmen der Frühjahrsklausur haben wir den Dialog und Austausch mit der IHK und den Partnern ihrer aktuellen Verwaltungskampagne gesucht und haben mit Expertinnen und Experten aus der Berliner Bezirks- und Landesverwaltung gesprochen. Denn den Weg zu einer modernen Verwaltung wollen wir gemeinsam mit der Berliner Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gehen.

Hier geht es zum Beschlusspapier:

Inhalt:

Beschlusspapier der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, 15.03.2019
MODERNE VERWALTUNG UND ZUKUNFTSORIENTIERTE
PERSONALENTWICKLUNG
Die Mitarbeiter*innen der Berliner Verwaltung haben in den vergangen Jahren Großartiges geleistet. Allen
Sparrunden zum Trotz haben sie es geschafft den Betrieb am Laufen zu halten. Trotz fehlendem Wissensmanagement,
wenn jemand in den verdienten Ruhestand ging, und meist ohne dass jemand Neues eingestellt
wurde, haben die verbliebenen Kolleg*innen die Arbeit weitergeführt. Dafür möchten wir uns bedanken!
Heute steht die Berliner Verwaltung erneut vor großen Aufgaben. Denn Jahr für Jahr kommen 40.000 bis
50.000 Menschen zusätzlich in unsere Stadt. Nach den Jahren des Sparens fehlt in unseren Verwaltungen
eine Generation Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weil über Jahre praktisch nicht mehr eingestellt wurde. In
den kommenden sechs Jahren werden durchschnittlich 30 Prozent der Beschäftigten altersbedingt ausscheiden
und müssen unter erschwerten Bedingungen (Konkurrenz am Arbeitsmarkt) nachbesetzt werden.
Nur Nachbesetzen wird aber nicht reichen: Mehr und bessere Verwaltungsverfahren zu wollen, heißt auch,
dass in zentralen IT-Bereichen und bei Fachverfahrensbetreuungen mehr und neues Personal angesiedelt
werden muss.
Denn: Viele Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung sind verbesserungswürdig. Wartezeiten sind zu
oft zu lang und der Service wird häufig als schlecht empfunden. Auch aus Sicht der ganz überwiegend motivierten
und kompetenten Beschäftigten mangelt es vielfach an effizienten Verfahren und teils auch an guter
Führung, die Mut und Engagement fördert.
Dies zu ändern ist die zentrale Aufgabe der kommenden Jahre. Ohne eine modernisierte Verwaltung lässt
sich in Berlin weder die Mobilitätswende organisieren, noch der sozialen Spaltung entgegen wirken. Ohne
zeitgemäßes E-Government wird die wirtschaftliche Entwicklung hinter den enormen Potentialen zurückbleiben
und ohne funktionierende Sozial- und Jugendämter werden wir der sozialen Spaltung unserer Stadt
nicht entgegen wirken können.
Der rot-rot-grüne Senat hat sich mit der Arbeit und dem Bericht der Steuerungsgruppe zur Verbesserung
der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung einen Arbeitsauftrag gesetzt. Dieser soll mit dem geplanten
Verwaltungskongress und dem Zukunftspakt Verwaltung in einer gemeinsamen Sitzung von Senat und Rat
der Bürgermeister*innen (RdB) umgesetzt werden. Dies begrüßen wir ausdrücklich.
Allerdings bleibt der Themenkomplex der Digitalisierung hier zu weit außen vor. Wir, die bündnisgrüne
Fraktion, findet, dass die Themen Digitalisierung, Verwaltungsmodernisierung und zukunftsorientierte
Personalentwicklung nicht unabhängig voneinander gedacht werden können.
Wir haben das Ziel, den Berliner*innen ein Serviceversprechen zu geben: Ob bei der Kfz-Zulassung oder
dem Elterngeld, bei der Einbürgerung oder der Eheschließung, beim Radweg oder Zebrastreifen: Wir wollen
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die Digitalisierung voran bringen und Prozesse beschleunigen. Wir wollen einen modernen, dienstleistungsorientiertem,
bürgernahen und leistungsfähigen öffentlichen Dienst. Und wir wollen Schritt halten –
mit der technologischen und demografischen Entwicklung in Berlin.
Das geht nur, wenn wir gleichzeitig den Personalzuwachs weiter vorantreiben und die Arbeitsbedingungen
unserer Beschäftigten verbessern. Rot-Rot-Grün hat sofort mit Regierungsantritt begonnen, energisch umzusteuern
und allen Verwaltungseinheiten,und insbesondere den Bezirken, deutlich mehr Geld für Personal
zur Verfügung gestellt. In den letzten beiden Jahren konnten 600 Millionen Euro mehr für Personal tatsächlich
verausgabt werden. Außerdem lösen wir Bündnisgrüne unser langjähriges Versprechen ein und führen
nach der Bezahlung der Tarifbeschäftigten bis Ende der Wahlperiode nun auch die Besoldung der Beamt*innen
an den Länder-Durchschnitt heran. Darüber hinaus hat der Senat Ende 2018 Eckpunkte für ein Personalentwicklungskonzept
vorgelegt.
Vieles ist also schon auf den Weg gebracht. Dennoch bleibt es die zentrale Aufgabe für die nächsten Jahre,
die Themen Verwaltungsmodernisierung und zukunftsorientierte Personalentwicklung zusammenzudenken
und voranzubringen. Im Folgenden unterbreiten wir dazu eine Reihe von Vorschlägen.
1. Die Berliner Verwaltung – bürgernah und digital für alle Berliner*innen und
Berliner
Je moderner unsere Verwaltung ist, desto leistungsfähiger kann sie auf gesellschaftliche Veränderung
reagieren und diese sogar aktiv mitgestalten. Da sich Berlin in rasantem Tempo verändert, nimmt sich diese
Koalition der Herausforderung an, Berlins Verwaltung zu modernisieren und zu digitalisieren. Noch scheinen
Vorhaben, wie die komplett elektronische Aktenführung und eine behördenübergreifende Kommunikationsplattform
für Bürger*innen in weiter Ferne. Doch bereits mit dem Berliner E-Government-Gesetz haben
wir den gesetzlichen Rahmen für die nötigen Entwicklungen geschaffen.
Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes: Digitalisierungsvorhaben beschleunigen
Die Bestandsaufnahme zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes zeigt uns zu Beginn des Jahres 2019
wie viel Arbeit noch vor dem Berliner Senat liegt. Mehr als zwei Jahre nach Verabschiedung jenes Gesetzes,
welches die gesetzlichen Verbindlichkeiten für die Digitalisierung aller Bürgerdienste und Verwaltungsdienstleistungen
festgeschrieben hat, sind viele Fragen hinsichtlich der Handlungsschwerpunkte und des
Erreichens von Zielen offen, die sich der Berliner Senat selbst gesetzt hat. Als einen zentralen Baustein
wollen wir Grünen die Arbeit des IKT-Lenkungsrates weiterentwickeln. Er soll seinen Aufgaben nach § 22
des Berliner E-Government-Gesetzes (Beratung IKT-Staatssekretärin) besser als bisher nachkommen. Die
Beratung zu strategischen und verwaltungsübergreifenden Themen muss in den Fokus gerückt werden, um
damit die Wirksamkeit der Digitalisierungsvorhaben zu erhöhen.
Auch ist die Leistungsfähigkeit des ITDZ ein kritischer Erfolgsfaktor für die Umsetzung der Digitalisierung
der Berliner Verwaltung. Diese Leistungsfähigkeit wollen wir weiterentwickeln und unterstützen. Unser Ziel
ist, dass ITDZ zu einem handlungs- und leistungsfähigen IT-Dienstleister mit klaren Aufgaben und Kompetenzen
zu entwickeln.
Bis zur Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2020/2021 ist die ITK-Steuerung in der Verantwortung, einen
aktualisierten Maßnahmenplan mit Handlungsschwerpunkten für die Jahre 2020 bis 2023 vorzulegen. Die
Umsetzungsschritte und -erfolge des E-Government-Gesetzes in Berlin sollen damit hinreichend konkret,
transparent und kontinuierlich dargestellt werden. Dieser Maßnahmenplan wird Grundlage der Haushalts-
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beratungen für den kommenden Doppelhaushalt. Damit schaffen wir Planungssicherheit für die Beschäftigten,
die Bürger*innen aber auch für die beteiligten Dienstleister.
Im Maschinenraum klar Schiff machen – das Berliner Geschäftsprozessmanagement
Viele Verwaltungsprozesse dauern in Berlin zu lang. Interne Arbeitsabläufe, sogenannte Geschäftsprozesse,
haben sich über die Jahre entwickelt und dabei oft technische und organisatorische Innovationen vorbei
streichen lassen.
Ein PC ohne Fachverfahren nützt nichts: Heute wird das Verwaltungshandeln durch über 1.000 IT-Fachverfahren
unterstützt. Davon sind rund 320 IT-Fachverfahren in einer sogenannten IT-Bestands- und Planungsübersicht
offiziell erfasst. Die übrigen 700 IT-Fachverfahren sind häufig nur dezentral bekannt. Oft fehlen
die erforderlichen Dokumentationen, Betriebs- und Sicherheitskonzepte, die Beteiligungen bei den Beschäftigtenvertretungen
sowie die Erfassungen gemäß Datenschutzgrundverordnung. Eine Folge der fehlenden
Übersicht ist auch, dass die Berliner Verwaltung für gleiche Aufgaben verschiedene Lösungen einsetzt.
Um dies zu ändern, wurde im Juni 2016 mit dem E-Government-Gesetz der Arbeitsauftrag erteilt, umfassend
alle Geschäftsprozesse der Berliner Verwaltung auf den Prüfstand zu stellen. Die rot-rot-grüne Koalition hat
sich zu diesem Ziel bekannt und nach einigen Anfangsschwierigkeiten auf den Weg gemacht. Um schneller
Fortschritte zu erzielen, sind die dafür zu Verfügung gestellten Personalressourcen von derzeit 3 VzÄ je Senatsverwaltung
und 2 VzÄ pro Bezirk zu verdoppeln. Insbesondere sollen in allen Verwaltungen gezielt
Kompetenzen zum Projektmanagement gestärkt werden und insbesondere durch die Verwaltungsakademie
entsprechende Einführungs- und Vertiefungsfortbildungen angeboten und genutzt werden. Das „Einführungskonzept
für ein gesamtstädtisches Geschäftsprozessmanagement“ ist im Hinblick auf die Kooperation
zwischen Senatsfachverwaltungen und deren nachgeordnete Behörden sowie den Bezirken auszudifferenzieren
und in eine gesamtstädtische Struktur zur Verwaltungssteuerung zu integrieren.
Dabei arbeiten die jeweils zuständigen Senatsverwaltungen immer stellvertretend mit einem Bezirk zusammen.
In jedem Fall müssen die Arbeiten durch ein zeitgemäßes Projektmanagement organisiert werden.
Teilweise wird für den Prozess auch auf externe Unterstützung zurückgegriffen. Im Laufe der Zeit wird diese
weniger benötigt werden, da das Land Berlin eigene Expertise aufbaut und zukünftig in der Lage sein wird,
diese Aufgabe hauptsächlich mit eigenen Mitarbeiter*innen weiterzuführen. Diese „Inhouse-Beratung“ ist
eine wichtige Grundlage für die Qualitätssicherung der Prozesse zur Verwaltungsmodernisierung.
Zentral für Bündnis 90/Die Grünen ist: Die Optimierung der Prozesse darf nicht vor den Gesetzen und Verwaltungsvorschriften
halt machen, um beispielsweise Doppelzuständigkeiten zu hinterfragen. Wir setzen
konsequent auf die Möglichkeit, Dienstleistungen auch online erledigen zu können. Aktuelle gesetzliche
Normen, die ein persönliches Erscheinen vorsehen, gehören auf den Prüfstand. Wenn der Aufwand für die
Änderung von Vorschriften in Relation zum Nutzen in der Sache und für die Bürgerinnen und Bürger verhältnismäßig
erscheint, sollten diese Änderungen in Angriff genommen werden. Entsprechende Vorschläge
für Gesetzesänderungen nehmen die Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus dankbar entgegen.
Um den Modernisierungsprozess der kommenden Jahre parlamentarisch zu unterstützen und zu begleiten
wollen wir Mitarbeiter*innen der Berliner Verwaltung einmal im Jahr ins Berliner Abgeordnetenhaus einladen.
Ziel eines solchen Mitarbeiter*innenkongresses im Berliner Abgeordnetenhaus soll es sein, innovative
Ideen zur Modernisierung der Berliner Verwaltung zu fördern. Dazu soll es einen Pitch der besten Ideen
geben. Ideen sollen alle Mitarbeiter*innen der Berliner Verwaltung, gern auch anonym und zu diesem Anlass
ohne Berücksichtigung der Verwaltungshierarchie, einreichen können. Im kommenden Doppelhaushalt
wollen wir dafür ein „Innovationsbudget moderne Verwaltung“ etablieren und daraus den Gewinner*innen
die Umsetzung ihres Projektes (inklusive Prokjektleitung) sowie beispielsweise eine Weihnachtsfeier für das
Team finanzieren.
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Was kommt dabei für die Bürger*innen raus?
Die intensiven Anstrengungen und die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Ressorts und
Verwaltungsebenen ist dabei kein Selbstzweck. Das klare Ziel ist: Digitalisierungsvorhaben müssen am
Ende für die Bürger*innen und die Wirtschaft wirksam werden und zu spürbaren Erleichterungen führen.
Mit dem digitalen Bürgeramt oder „Service-Konto Berlin beim Service- und Dienstleistungsportal der Berliner
Verwaltung“, wie es heute noch heißt, haben wir den Einstieg in die digitale Verwaltung geschafft. Mit
dem Stand vom Oktober 2018 hatten bereits 21.207 Berliner*innen ein Service-Konto Berlin angelegt.
Allerdings sind weitere Schritte überfällig. Nicht alles können wir auf Landesebene regeln. Das Ziel, den
neuen Personalausweis per Notebook oder Handy zu beantragen und kurze Zeit später im Bürgeramt abholen
zu können, ist zum Beispiel kurzfristig nicht umsetzbar. Der Grund: Das Bundesinnenministerium will
das Verfahren, das persönliche Besuche im Bürgeramt bei der Beantragung und Abholung vorschreibt, derzeit
nicht ändern. Auf Landebene aber sorgen wir dafür, dass Berliner*innen zumindest den Bearbeitungsstatus
ihres beantragten Personalausweises oder Reisepasses online abfragen können.
Zukünftig soll der Senat auch über den Arbeitsstand von weiteren Verwaltungsabläufen, die komplett
online abgewickelt werden können, regelmäßig informieren; wie z.B. die Beantragung des Wohngeldes –
von der Antragsstellung bis zur Zustellung eines Bescheides.
Auch bei den Identifikation-/Loginmöglichkeiten wollen wir weiterdenken. Ein Vorbild ist dabei das
bundesweit funktionierende Identifizierungsverfahren zur ELSTER-Nutzung, das bereits von 310.000 Berlinerinnen
und Berlinern genutzt wird. Dabei ist klar: Die Entwicklung in diesem Bereich sollten Bund und
Länder im IT-Planungsrat einheitlich regeln. Das Online-Zugangsgesetz des Bundes setzt hierfür den
gesetzlichen Rahmen.
Ein Vorteil von Onlineverfahren und Onlineformularen ist die einfache Möglichkeit sie in vielen verschiedenen
Sprachen anzubieten. Hierzu ist zuerst nur die Übersetzung der Erklärungsfelder nötig. Die eingegebenen
Antworten liegen dann digital in dem dafür vorgesehen Format vor und können – wenn nötig zentral
oder automatisch – übersetzt werden. Hierfür wollen wir das Berliner Serviceportal, auf das jede/r
Berliner*in mit dem Berliner Servicekonto zugreifen kann, weiterentwickeln.
Ein weiteres Beispiel, das zeigt, wie wichtig die Möglichkeiten der Digitalisierung sind, ist der „Kita-
Navigator“. Denn bis heute ist die Suche eines Kitaplatzes in Berlin für alle Beteiligten unzureichend gelöst.
Städte wie München sind hier schon weiter. Dort hat sich nach Einführung des Kita-Finders die Kitasuche
deutlich entspannt. Mit dem „Kita-Navigator“ wird auch Berlin in diesem Jahr die Möglichkeiten eines ITVerfahrens
nutzen. Eltern sollen dort hinterlegen können in welchem Umkreis sie suchen und beispielsweise
welche Öffnungszeiten benötigt werden. Über das Online-Verfahren können sie ihre Anfragen dann an
die favorisierten Kitas schicken (in anderen Städten ist die Anfrage z.B. auf 5-10 Kitas begrenzt). Alle
Antworten (z.B. eine Gesprächseinladung oder Meldung, dass die Kita schon voll ist) gehen dann über das
Postfach des Navigators ein. Wichtig: Kitas können im System ein Kind für einen Platz vormerken und die
Kita erfährt automatisch, ob die Familie bereits einen Vertrag woanders geschlossen hat oder zum Beispiel
weggezogen ist. Damit entwirrt sich das Wartelisten-Chaos.
Auch andere Beispiele sollen zeigen, welche Chancen der begonnene Weg in die digitale Verwaltung hat,
gerade für die drängendsten Probleme Berlins im Kontext der wachsenden Stadt und den zugehörigen
Infrastrukturbedarfen.
So wollen wir unter anderem die öffentlichen Bauvorhaben Berlins verbessern, indem wir in allen Baudienststellen
und bei allen Bewirtschaftern von Immobilien Systeme für das Building Information Modeling
(BIM) einführen. So werden Bauprozesse organisiert und digital unterstützt. Das Ergebnis wird konsistente
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Planung, Kostenkontrolle und das Wissen um die eingesetzten Bauteile sein. Für jedes Gebäude wird ein
Bauwerksdatenmodell erstellt, mit dem alle Beteiligten arbeiten.
Entsprechend soll auch beim Gebäudebestand das Datenmanagement verbessert werden. Wir wollen die
Vermögensbuchhaltung im Land Berlin zu einem nachhaltigen Gebäudedatenbank- und -managementsystem
weiterentwickeln – indem nachgehalten wird, wann was zuletzt an welchem Gebäude gemacht wurde.
Ergänzend soll die Zumessung der Bauunterhaltspauschalen auf dem KGST-Index zur Instandhaltung beruhen
und damit so transparent wie auskömmlich gestaltet werden. Auf diese Weise wollen wir zu einem
nachhaltigen Gebäudemanagement kommen und verhindern, dass die öffentliche Infrastruktur je wieder
versteckt auf Verschleiß gefahren werden kann.
Bei aller Online-Euphorie: wir werden für die Menschen, die sich in der digitalisierten Welt unsicher bewegen,
immer mitdenken. Wir wollen sie im Umgang mit den digitalen Bereichen unterstützen und so der digitalen
Spaltung entgegenwirken. Für diese Herausforderung spielen Stadtteilzentren, Bibliotheken und
andere soziale Orte in den Kiezen eine große Rolle. Denn die Kombination aus Online-Angeboten und
Unterstützung im direkten Wohnumfeld oder durch die Berliner Service-Hotline 115 erleichtert den Zugang
zu Berliner Verwaltungsdienstleistungen. So lassen sich viele Wege sparen. Lernen können wir dabei auch
von Projekten wie dem digital-analogen Briefkasten des Senioren-Computerclubs in Berlin-Mitte, der auch
handschriftliche Briefe auf eine Nachbarschaftsplattform überträgt.
Technische Grundlage für die digitale Verwaltung: IKT-Standardisierung und Modernisierung
Die Grundlage für all die Verwaltungsverfahren in der digitalen Verwaltung wird in Berlin künftig der
„BerlinPC“ sein. Gemeint ist damit nicht „nur“ ein Computer, sondern ein standardisierter IT-Arbeitsplatz mit
zentraler Administration, der die Berliner Verwaltung mit Informations- und Kommunikationsinfrastruktur
versorgt. Dieser Service beinhaltet somit nicht nur Tastatur, Maus, Monitor und verfahrensunabhängige Software,
sondern die gesamte Infrastruktur mit allen notwendigen Lizenzen und Personalkosten der Bereitstellung.
Bisher waren die verschiedenen Behörden dezentral für ihre IT-Arbeitsplätze verantwortlich. Mit dem
E-Government-Gesetz wurde diese Verantwortung bei der IKT-Staatssekretärin gebündelt. Berlin befindet
sich aktuell in der Phase der Migration. Im laufenden Betrieb muss der Betrieb aller ca. 70.000 IT-Arbeitsplätze
der Berliner Verwaltungen ins ITDZ überführt und dabei auf den neusten IKT-Standard gebracht werden.
Das klingt einfach, ist es aber in der Umsetzung nicht. So werden vor allem in den Bezirken und nachgeordneten
Behörden noch einzelne Softwareprodukte (IT-Fachverfahren) eingesetzt, die auf der modernen IKTArchitektur
Berlins nicht laufen. Teils aus Sicherheitsgründen, teils weil die Software veraltet ist. Im laufenden
Betrieb muss daher erst Ersatz geschaffen werden – und das einheitlich für alle 12 Bezirke. Eine erste
Hürde bis Ende 2019 wird die Migration aller IT-Arbeitsplätze, die heute mit Windows 7 laufen, auf Windows
10. Hintergrund ist, dass Microsoft Mitte Januar 2020 den Support für sein fast zehn Jahre altes Betriebssystem
Windows 7 einstellen wird.
Eine bauliche Voraussetzung für die Digitalisierung der Verwaltung ist die Anbindung aller Dienstgebäude
ans Breitbandnetz. Landesverwaltungen und Bezirke mit ihren Verwaltungsgebäuden aber auch Schulen,
Kultur- und Gesundheitseinrichtungen wollen wir daher möglichst schnell und einfach – am besten mittels
Glasfaserleitungen – anschließen. Dies gilt auch für die Wirtschaftsunternehmen in der Stadt. Die dafür
notwendigen Genehmigungen sollen dabei landesweit einheitlich beantragt und schnell erteilt werden. Im
Rahmen des Geschäftsprozessmanagements werden wir bis Ende 2019 ein Maßnahmenpaket entwickeln,
um den Genehmigungsprozess für den Breitbandausbau im Land Berlin zu vereinheitlichen, transparent
auszugestalten und deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen.
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Eine weitere Hürde sind die Verkabelungen in den Gebäuden. Diese Aufgabe wird, nicht zuletzt wegen der
vielen denkmalgeschützten Verwaltungsgebäude, einige Jahre in Anspruch nehmen. Die unterlassenen
Investitionen haben auch hier Spuren hinterlassen in Form von technologischen Altschulden. In einer Übergangsphase
werden Senat, ITDZ und BIM deshalb auch kabellose Übertragungen nutzen müssen, um den
Betrieb auf einem aktuellen Stand der Technik sicherzustellen. Die BIM, die für die passive Verkabelung zuständig
ist, muss hier dringend personell und finanziell gestärkt und die Abstimmung zwischen BIM und
IKT-Steuerung muss verbessert werden, um eine zukunftstaugliche Verkabelung mit ausreichenden Datenraten
möglichst schnell zu erreichen.
Die digitale Verwaltung kann auch mobil arbeiten
Die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten muss in der Berliner Verwaltung zum Standard werden. Daher wollen
wir die Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten gezielt ausbauen. Mobiler Arbeitsplatz meint dabei ein
Notebook offline mit Docking Station, Zusatzmonitor und Tastatur für den Schreibtisch auszustatten und bei
Bedarf zusätzlich online mit einer SIM-Karte. Der Senat soll hierfür bis zu den Haushaltsberatungen einen
entsprechenden Fahrplan vorlegen.
Diese Möglichkeiten sind für uns ein wichtiger Bestandteil eines modernen, attraktiven Arbeitsplatzes im
Öffentlichen Dienst in Berlin.
Mit dem City Lab neue Wege finden
In Abstimmung mit den Aktivitäten zum Geschäftsprozessmanagement wird der Berliner Senat in einem
CityLab Raum dafür schaffen, dass die Berliner Verwaltung selbst – unterstützt durch Kundinnen und Kunden
sowie technologieaffine Expertinnen und Experten – mit Hilfe neuer Methoden (Design Thinking o.Ä.)
effizientere Verfahren konzipieren und ausprobieren kann. Die rot-rot-grüne Koalition wird für diesen Prozess
Anreize schaffen und die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen.
Organisations- und Personalentwicklung müssen Hand in Hand gehen
Wir werden einzelne Ämter und Verwaltungseinheiten gezielt unterstützen, die sich mithilfe von Organisationsuntersuchungen
auf den Weg machen, ihre Zielstrukturen zu definieren – im doppelten Kontext von
wachsender Stadt und Digitalisierung. Denn wie eine Untersuchung zu Bürgerämtern beispielhaft gezeigt
hat, führt der Weg zu effizienter Leistungserbringung und hoher Arbeitszufriedenheit nicht einfach nur über
mehr Personal.
Umgekehrt geht es natürlich auch nicht ohne ausreichend Personal. Dabei ist uns Grünen wichtig: Digitalisierung
und damit einhergehende Umstrukturierungen von Arbeit sind keine Aufgaben, die man mal so
nebenbei erledigt. Das gilt auch für die konzeptionelle Arbeit auf den Führungsebenen. Daher stellen wir
im nachfolgenden Kapitel unsere Forderungen für den Bereich Personal im Öffentlichen Dienst vor.
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2. Personalentwicklung – Wie wir endlich vorankommen, mehr Personal gewinnen
und halten, und als Land Berlin ein attraktiver Arbeitgeber werden
Weg mit den alten Zöpfen: Modernes Tarif- und Dienstrecht für Personalgewinnung auf allen Ebenen und in
allen Stufen der Laufbahnen in der Verwaltung
Wir müssen dringend die Laufbahnen in der Verwaltung öffnen. Dafür müssen einige sehr alte und sehr lieb
gewonnene Zöpfe im Dienstrecht und der Logik hinter dem Beamtenwesen abgeschnitten werden. Die alte
Vorstellung des Beamten, der alles kann bzw. können muss, und von seinem Dienstherrn da eingesetzt wird,
wo er gerade gebraucht wird, ob das nun das Patentamt oder das Postwesen ist, und im Ausgleich für diese
erhebliche Fremdbestimmung einen Anspruch auf angemessene Alimentierung, Hinterbliebenenversorgung
und Pension hat, ist heutzutage völlig lebensfremd. Dieses Bild ist aber für vieles immer noch bestimmend.
Vor allem gilt das für die Laufbahnfrage: Nicht nur gilt für den Eintritt in eine Laufbahn jeweils eine abgeschlossene
Liste von möglichen Vorqualifikationen. Dieses System zieht sich durch und wird analog im
Bereich der Tarifbeschäftigten auch angewandt, gegebenfalls über die Einstellungserfordernis von
„Verwaltungserfahrung“.
Das ist absurd, über zwanzig Jahre nach Bologna und der europaweiten Verständigung, Qualifikationsniveaus,
Kompetenzen und Äquivalenzen heranzuziehen und nicht den Namen eines absolvierten Studiengangs.
Die AV Stellenausschreibungen ist dringend auch deshalb fortzuschreiben. Dabei muss sie den aktuellen
Bedürfnissen bei der Personalgewinnung angepasst werden.
Rot-Rot-Grün hat den Trend des ewigen Abbaus von Verwaltungsstellen umgekehrt und schafft seit Beginn
der Legislaturperiode mehr Stellen – nicht nur bei den Senatsverwaltungen, sondern auch bei Bezirken und
nachgeordneten Behörden und Institutionen. Und es gilt, weitere Vakanzen nachzubesetzen – vom Jugendamt
über die Verkehrsbehörde bis zum Bauamt. Nicht nur wegen des viel beschworenen Fachkräftemangels‘
und der unmittelbaren Konkurrenz der Arbeitgeber in Berlin, sollten wir ein Interesse haben, auch
Menschen für eine Tätigkeit in der Berliner Verwaltung zu gewinnen, die vorher bei Trägern und in der
freien Wirtschaft tätig waren. Damit das klappt, müssen zwei Dinge passieren:
• Zum einen muss im Bereich der Tarifbeschäftigten die Anerkennung von förderlichen Zeiten sehr
viel weitergehender ausgeschöpft werden als es derzeit oft geschieht. Das bedeutet auch, dass die
allzu umfangreichen Arbeitsmaterialien zu § 16 TV-L deutlich entschlackt und auf wesentliche Hinweise
reduziert werden.
• Fachliche Kompetenz muss in den Vordergrund gerückt werden, statt der Titel auf dem Studienoder
Ausbildungsabschluss-Zeugnis. Es gibt keinen Grund, jemanden, der bislang bei einem Träger
in der Jugendhilfe gearbeitet hat, nicht in einer Position mit Koordinierungs- und Leitungsaufgaben
im Jugendamt einzustellen, insofern die fachliche Kompetenz da ist. Das sind keine „Quereinsteiger“
und auch keine Notlösungen – sondern ein wichtiger Schritt dahin, unsere Berliner Verwaltung
durchlässig und attraktiv zu machen, und die Diversität zu steigern.
Wir wollen, dass Sie gern bei uns arbeiten! Arbeitsklima, Personalentwicklung, Ausbildung und Qualifikation
stärken und schätzen
Berlin geht zaghafte Schritte zu einer einheitlichen Arbeitgebermarke. Das ist gut, und dürfte gern noch
stärker praktiziert werden. Wir wollen die gewonnenen Beschäftigten halten und fördern. Das beginnt bei
der Ansprache und Integration neuer Mitarbeiter*innen, sei es durch die unmittelbar Vorgesetzten oder ein
internes „Buddy-System“ von Kolleg*innen, die den Start am neuen Arbeitsplatz begleiten. Das Angebot der
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Verwaltungsakademie (VAK) ist zielgerichtet so zu erweitern, dass „Onboarding“, also der Start in den neuen
Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich, unterstützt wird.
Die Arbeit für Berlin und seine Menschen ist eine verantwortungsvolle und manchmal – egal ob in Bürgeramt,
Jugendhilfe, Kfz-Zulassung, Standesamt oder auch als Busfahrer*in – konfliktbehaftet und dadurch
belastend. Zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gehört für uns, im Rahmen des internen Gesundheitsmanagements
nicht nur auf Rückenschulung und gesundes Essen in der Kantine zu achten, sondern auch die
emotionalen und psychischen Belastungen, denen Beschäftigte ausgesetzt sein können, auf dem Schirm zu
haben. Vertrauenspersonen, auch neben der Personalvertretung und Ombudsmenschen, können hier eine
Rolle spielen. Vor allem aber müssen Führungskräfte sensibilisiert sein und fit gemacht werden, frühzeitig
zu erkennen, wenn sich Probleme, insbesondere struktureller Natur, entwickeln. Die Verbesserung der
„Gesundheitsquote“ ist eine ganzheitliche Aufgabe, vom ergonomischen Arbeitsplatz bis zur Unterstützung
in der Stressbewältigung. Aber auch finanzielle Mittel für Mitarbeiter*innen-Motivation sind bei modernen
Arbeitgeber*innen üblich. Das Instrument der Leistungsprämie und der Leistungszulagen muss künftig konsequent
ausgenutzt werden.
Personalentwicklung ist mehr: Alle Beschäftigten haben ein Anrecht darauf, dass ihre Qualifikationen wahrgenommen
und gefördert werden. Letztlich gilt, dass Qualifikation auch honoriert werden sollte – ob Europakompetenz,
Mehrsprachigkeit oder anderes. Die Gestaltung der Arbeitsfelder, Eingruppierung und Angebote
an Beschäftigte, die eine zusätzliche Qualifikation erworben haben, in anderen Feldern zu arbeiten,
müssen das abrunden.
Mit dem künftigen Landesantidiskriminierungsgesetz und dem weiterentwickelten Partizipations- und Integrationsgesetz
sollen die öffentlichen Einrichtungen des Landes Berlin bei der Förderung einer Kultur der
Wertschätzung von Vielfalt eine Vorbildfunktion erhalten. Diversity-Maßnahmen sollen darauf zielen, Diskriminierungen
abzubauen bzw. zu verhindern und Chancengerechtigkeit zu fördern. Dies kann nur gelingen,
wenn auch Strukturen in den Blick genommen werden, die beispielsweise zur Unterrepräsentanz von
bestimmten Gruppen führen –insbesodnere auf der Leitungsebene oder bei der Ausrichtung von Angeboten.
Dabei stehen Führungskräfte in besonderer Verantwortung. Maßnahmen für mehr Diversity-Kompetenzen
müssen daher in der Breite verankert werden. Insbesondere bei der Einstellung ist es wichtig, neue
Wege wie anonymisierte Bewerbungsverfahren zu beschreiten. Wir wollen, dass sich die Berliner Verwaltung
noch stärker für die Vielfalt aller Berliner*innen öffnet. Hier ist noch ein weiter Weg zu gehen – in dieser
Legislaturperiode wollen wir aber die entscheidenden Weichen stellen!
Arbeitsplätze verändern sich, Aufgaben verändern sich: Genauso wie Unternehmen müssen auch Verwaltungen
frühzeitig planen, welche Aufgaben und Kompetenzen in fünf oder zehn Jahren relevant sein werden.
Neue und andere Aufgaben können nur dann gut erledigt werden, wenn die, die sie erledigen sollen, auch
dafür ausgebildet sind. Dafür hat das Land Berlin die Verwaltungsakademie. Aber auch andere Bildungsangebote
müssen – am besten individuell zugeschnitten – genutzt werden (können). Und natürlich müssen
solche Veränderungen vorausschauend in die Curricula der Ausbildungsgänge in der Verwaltung integriert
werden.
Endlich können Berlins Bezirke und Verwaltungen wieder in erheblichem Maß ausbilden. Und in einigen
Bereichen funktioniert das Modell Duales Studiums für die Verwaltung bereits; viel mehr Bezirke, Senatsverwaltungen
und nachgeordnete Behörden sollten davon Gebrauch machen, gerade den Bedarf für ihre
Fachlaufbahnen frühzeitig zu adressieren, um auch in diesem Bereich die Ausbildung und den Lebensunterhalt
während der Ausbildungs-/Studienphase zu finanzieren.
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Gleiches Geld für gleiche Arbeit! Stellenbewertung, Eingruppierung und das Bezirk/Land-Problem
Grundlage von Eingruppierungen im öffentlichen Dienst (ob nun Tarifbeschäftigte oder Beamte) ist die Tätigkeit
und die Qualifikation. Da zum Besetzen einer Position/Stelle eine bestimmte Qualifikation bzw. hoffentlich
künftig primär ein bestimmtes Qualifikationsniveau in Verbindung mit einem Kompetenzprofil
nötig ist, ist leitend also de facto die Tätigkeit, und daraus abgeleitet die Stellenbewertung. Und diese liegt
im Zentrum der regelmäßigen Auseinandersetzungen um die Konkurrenzfähigkeit der Bezirke, wenn es um
qualifiziertes Verwaltungspersonal geht.
Woran es in Berlin mangelt, ist eine einheitliche Stellenbewertung. Es hat sicher historische Gründe, die
primär in den „Sparen, bis es quietscht“-Jahren zu finden sind, warum bestimmte Tätigkeiten und Stellen in
den Bezirken teilweise zu niedrig eingruppiert sind (und dann sogar zwischen Bezirken unterschiedlich
sind). Zukunftsfähig ist das nicht. Es handelt sich hierbei übrigens auch um eine der Kernforderungen der
Beschäftigtenvertretungen und des dbb – selbst wenn bei Beamten anders als bei Tarifbeschäftigten einer
höheren Stellenbewertung nicht automatisch ein Aufstieg folgt. Bei den Tarifbeschäftigten handelt es sich
dabei, um das Schlagwort tätigkeits- und qualifikations-angemessene Eingruppierung. Zuletzt haben wir
Grüne das exemplarisch bei den Erzieher*innen durchargumentiert: Von wem wegen der Anforderungen der
Tätigkeit ein Abschluss auf den Niveau eines Bachelors erwartet wird, gehört nicht in die E7.
Beschleunigung von Einstellungs- und Stellenbesetzungsverfahren
Die gute Nachricht: Es ist in den letzten Jahren gelungen, die durchschnittliche Verfahrensdauer bei der
Einstellung neuer Mitarbeiter*innen deutlich zu senken. Trotzdem: Gerade in den Bereichen, in denen viele
Stellen zu besetzen sind, dauert es dann manchmal besonders lange. Die Gründe sind vielfältig, und manchmal
absurd anmutend; so muss bei einer Besetzung selbstverständlich die Personalakte des/der
Bewerber*in gelesen werden.
Wenn sich jemand gleichzeitig mehrfach bewirbt, ruhen immer alle anderen Verfahren, wenn die Akte gerade
woanders ist. Denn sie existiert nur einmal in Papier und wird nicht kopiert. Die E-Personalakte wäre
also ein echtes Thema, genauso wie, ganz banal: gemeinsame Verfahren. Hier stehen Eitelkeiten genauso
wie einige echte Herausforderungen im Weg. Es wird gern über die 34 Schritte bis zur Einstellung gelästert.
Echte Beschleunigung ließe sich durch einige Maßnahmen erreichen:
• gemeinsame Ausschreibungen von mehreren Bezirken, Verwaltungen o.Ä. für gleiche oder artverwandte
Stellen (Voraussetzung: standardisierte Stellenbewertung!)
• womöglich parallele Verfahren der Beteiligung von Personalrat, Frauenvertreterin, Beauftragte für
die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten
• die Elektronische Personalakte und digitale Bewerbungsportale (besser) nutzen
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3. Unser Serviceversprechen an die Berliner*innen: Bezirke und Land, Hand
in Hand
Wer kennt es nicht. Egal ob der Bau eines neuen Radweges, die Öffnungszeiten im Standesamt oder die
Kältehilfe – Senat und Bezirke schieben sich zu oft gegenseitig die Verantwortung zu. Aus den Bezirken
heißt es: der Senat hat dafür kein Personal oder Geld gegeben. Der Senat antwortet darauf zu oft: Dafür ist
der Bezirk zuständig und muss seine Prioritäten zur Verwendung seiner Globalsumme nur richtig setzen. Am
Ende gibt es keinen Radweg, die Geburtsurkunde lässt auf sich warten und für die Kältehilfe fühlen sich nur
wenige verantwortlich. Damit muss Schluss sein. Wir Bündnisgrüne übernehmen in Land und Bezirken gemeinsam
Verantwortung für Berlin. Wir zielen darauf ab, Hand in Hand zu arbeiten, aber mit klaren Zuständigkeiten
ohne Doppelungen. Und wir stärken unsere Bezirke finanziell wie personell so, dass sie den Aufgaben
wirklich gewachsen sind.
Bezirke fit für die wachsende Stadt machen
Auf der Ebene der politischen Führung in den Bezirken sehen wir, dass sich die Reduktion von sechs auf
fünf Stadträt*innen nicht bewährt hat. Die Arbeitsfülle ist einfach zu groß. Wir sprechen uns deshalb für die
Wiedereinführung eines sechsten Bezirksstadtrates aus. Für die Erfüllung der zunehmenden Aufgaben in
der wachsenden Stadt ist dies unverzichtbar.
Die Debatte über einheitlich zugeschnittene Geschäftsbereiche für die Bezirksämter haben wir in den letzten
Monaten intensiv geführt. Wir sind dabei zu der Überzeugung gelangt, dass dies mehr Nach- als Vorteile
hat. Bündnis 90/ Die Grünen stehen für starke und handlungsfähige Bezirke. Dafür muss es den Bezirken –
wie dem Senat ja auch – möglich sein, inhaltliche Schwerpunkte und politisch gewollte Geschäftsbereichskombinationen
zu setzen oberhalb einer einheitlichen Ämterstruktur. So macht es in dem einen Bezirk Sinn,
Facility Management und Kultur unter der Führung eines Stadtrates zu stellen. In einem anderen Bereich
liegen Schwerpunkte im Bereich der Verbindung von Kultur und Wirtschaft und in einem dritte zwischen
Kultur und Jugend. Die Chancen dieser Vielfalt wollen wie erhalten. Wir verbinden damit aber auch das Ziel,
dass die Erledigung von Aufgaben in allen Bezirken einheitlichere Standards braucht. Hierfür sehen wir
aber andere Instrumente als einheitliche Geschäftsbereiche.
Nicht neu, aber immer noch richtig: Die vom Abgeordnetenhaus zur Erarbeitung einer einheitlichen Verfassung
am 26. September 1991 eingesetzte Enquete-Kommission hatte sich auf Empfehlungen zur Einführung
des politischen Bezirksamts verständigt. Bündnis 90 /Die Grünen haben sich immer für ein solches
eingesetzt. Angesichts der Herausforderung für eine bürgernahe und digitale Verwaltung halten wir an
diesem Ziel fest. Wir halten eine klare politische Steuerung und Verantwortung auch in den Bezirken für
nötig. Ein Bezirksamt mit Stadträt*innen aus fünf oder sechs verschiedenen Parteien lässt sich nicht wirksam
steuern. Daran würde auch eine Richtlinienkompetenz des Bezirksbürgermeisters nichts entscheidend
ändern – stattdessen aber die politischen Mehrheiten tendenziell verzerren und damit die politische Verantwortung
weiter verunklaren.
Um die Handlungsfähigkeit der Bezirke zu erhöhen, Doppelzuständigkeiten abzubauen und bürokratischen
Aufwand zu reduzieren, wollen wir haushalterisch neue Wege gehen. Wir wollen ein Ende der immer neuen
Sonderprogramme. Statt die bezirklichen Mittel zu erhöhen werden bezirkliche Aufgaben oft durch Landesprogramme
finanziert und lösen erhebliche Verwaltungsvorgänge aus, z.B. im Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm
(KSSP), im Schul- und im Sportanlagen- oder auch beim „Schlagloch“-Programm usw.. Mit
dem kommenden Doppelhaushalt wollen wir daher damit beginnen, bestehende Sonderprogramme wieder
in die bezirkliche Globalsumme oder zumindest in den Einzelplan 27 (Zuweisungen an und Programme für
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die Bezirke) zurückzuführen. Zukünftig findet die Steuerung, wo vom Land gewünschte Schwerpunkte zu
setzen sind, unter anderem im Rahmen von Zielvereinbarungen statt.
Von März 2018 bis August 2018 hat die KGSt das Projekt „Bewertung der bezirklichen Amtsleiterstellen in
Berlin“ durchgeführt. Wir unterstützen die Vereinheitlichung der Bewertungen mit der höchsten Führungsebene
der Bezirksverwaltung – den Amtsleiter*innen – zu beginnen. Wichtig ist dabei, immer eine vergleichbare
Bewertung mit den Senatsverwaltungen sicherzustellen.
Bisher ist die Zuständigkeitsverteilung wie folgt geregelt: „Die Aufgaben der Hauptverwaltung außerhalb
der Leitungsaufgaben werden im einzelnen durch die Anlage zu diesem Gesetz (Allgemeiner Zuständigkeitskatalog)
bestimmt. Alle dort nicht aufgeführten Aufgaben sind Aufgaben der Bezirke. Im Vorgriff auf
eine Katalogänderung kann der Senat durch Rechtsverordnung einzelne Aufgaben der Hauptverwaltung
den Bezirken zuweisen.“ (AZG § 4 Abs. 1). Dabei ist es meist gängige Praxis, dass neue Aufgaben bspw. durch
neue oder geänderte Bundesgesetze an die Bezirke fallen, die finanziellen Erstattungen (sofern es diese
gibt), aber im Landeshaushalt ankommen. Über die Zuordnung neuer Aufgaben sollen zukünftig Bezirken
und Senat einvernehmlich im Zusammenhang mit den entsprechenden Ressourcen entscheiden.
Darüber hinaus wollen wir die Investitionsvolumen im Rahmen der pauschalen Zuweisung für die Bezirke
erhöhen. Bedarfe sehen wir vor allem bei der Rad- und Gehwegsanierung im Tiefbau, und bei den Schulhöfen,
Sportanlagen- und Außenflächengestaltungen nach Sanierung der Hauptgebäude. Denn wenn im Rahmen
der Schulbauoffensive ein MEB entsteht und den Bezirken für die Gestaltung der notwendigen Umgebung
Geld und Personal fehlt, ist unser politisches Ziel auch nicht erreicht. Über die Schulgebäude hinaus
wollen wir mit dem kommenden Doppelhaushalt die Anhebung der Bauunterhaltspauschale für die Nicht-
Schulgebäude ebenfalls auf 1,32 Prozent des Wiederbeschaffungswertes (WBW) umsetzen.
Außerdem wollen wir einen Investitionstopf im Einzelplan 27 einrichten, aus dem Bezirke ressortübergreifende
Investitionsvorhaben in Ergänzung der Schulbauoffensive finanzieren können. Darüber hinaus wollen
wir dafür sorgen, dass im Rahmen der wachsenden Stadt nicht nur ausreichend Schulplätze generiert werden,
sondern auch die anderen wichtigen und notwendigen Bereiche wie Kitas, Kultureinrichtungen und Bibliotheken,
Jugend- und Senioreneinrichtungen, Gemeinschaftsküchen und vieles mehr, zum Zuge kommen
können – und zwar in sozialräumlicher Kombination und Öffnung zueinander.
Gleichzeitig brauchen wir eine Antwort auf die aktuell wachsenden Engpässe bei der Fachkräftegewinnung.
Gerade im Planungs- und Baubereich riskieren wir im Jahrzehnt der Investition mit jeder einzelnen unbesetzten
Mitarbeiterstelle, dass sich der Bau von Schulen, Radwegen etc. verzögern. Um dem entgegen zu
wirken, sollen wir den planenden und bauenden Bereichen im Land wie in den Bezirken ermöglichen im
Rahmen kleiner und flexibler Budgets vorübergehend Mitarbeiter*innen für Assistenzen oder Organisatorisches
akquirieren zu können, die ihre Bauleiter*innen, Ingenieure usw. entlasten. Wir wollen den Aufbau eines
Personalpools von Berufsanfänger*innen aufzubauen, indem Personalentwicklung und kurzfristige Assistenzbedarfe
zusammengeführt werden. Die beste Praxis zeigen derzeit die Bürgerdienste mit SenInn.
Grundsätzlich erkennen wir, dass der erfolgte und geplante Personalzuwachs in bestimmten Bereichen
nicht ausreicht, um mit der demographischen Entwicklung und den Infrastrukturbedarfen mitzuhalten.
Ein Aspekt ist dabei der Bedarf einer stärkeren „Ungleichverteilung“ vor allem im Baubereich. Wir müssen
dazu kommen und einzelne Bezirke stärker ausstatten. Dazu braucht es eine Verständigung der Bezirke auf
Kriterien bzw. einen Faktor (bspw. nach Vorbild des Hochbaus), der von allen akzeptiert wird (z.B. zu verbauendes
Volumen / Zahl der zu bewältigenden Bauvorhaben/Schulneubauten/ o.Ä.). Die bestehenden Normierungen
im Rahmen der Kosten-Leistungs-Rechnung werden den aktuellen Bedarfen nicht mehr gerecht.
Aber auch den Bezirksverordneten kommt in der Berliner Demokratie eine wichtige Aufgabe zu. Ob im Bereich
der Jugendhilfe oder bei den Transferausgaben und der Aufgabenwahrnehmung in den Jobcentern, ob
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bei B-Plänen, städtebaulichen Verträgen und der Investitionsplanung bzw. dem Bezirkshaushalt insgesamt –
überall ist auch in den Bezirken hohe Fachlichkeit gefragt und ist die Wissenshierarchie zum Bezirksamt
deutlich. Wir haben deshalb bereits die Mitarbeiterpauschale für die Bezirksfraktionen gestärkt. Zusätzlich
wollen wir die Arbeit der Bezirksverordneten noch besser unterstützen, indem wir ihnen Zugang zum Wissenschaftlichen
Dienst des Abgeordnetenhauses verschaffen. Damit wollen wir ihnen im Vorfeld von Entscheidungen
eine vom Bezirksamt unabhängige Meinungsbildung ermöglichen.
Mehr Qualität im Miteinander: Senat und Bezirke mit Zielvereinbarungen steuern
Zur Steuerung der Verwaltung zwischen Land und Bezirken setzen wir zukünftig verstärkt auf Zielvereinbarungen,
die mit Zielen und Qualitätskriterien untersetzt ebenso sind wie mit den entsprechend notwendigen
finanziellen bzw. personellen Ressourcen für die Bezirke. Die Einführung erfolgt dabei Zug um Zug. Die
Senatskanzlei arbeitet dazu bis zum Frühjahr 2019 an einem Meilensteinplan. Um dem Instrument die nötige
Verbindlichkeit zu geben, streben wir eine gesetzliche Verankerung im Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz
(AZG) an.
Bereits für den kommenden Doppelhaushalt wollen wir mit Pilotvorhaben starten und damit Verwaltungshandeln
ohne weitere Verzögerung konsequenter an Wirkung, Mitarbeiterzufriedenheit, Effizienz sowie der
Kundenperspektive ausrichten. Die Zielvereinbarungen müssen dabei klar in entsprechende Finanzbudgets
eingebettet und auch mit Monitoringmechanismen verbunden werden. Durch Vereinbarung prioritärer Zielsetzungen
für wichtige Projekte und Entwicklungslinien der Behörden der Senats- und Bezirksverwaltung
wird miteinander der Fokus auf zu erreichenden Zielsetzungen gelegt. Eine enge Abstimmung zwischen
den jeweils zuständigen Senatsverwaltungen und den Bezirken ist dabei selbstverständlich.
In der Zukunft sollen Zielvereinbarungen in einem für alle Bezirke gemeinsamen Teil zwischen dem Senat
und dem RdB ausgehandelt werden. Idealerweise könnte sich das Zielsystem an konkreten Zielwerten orientieren,
die bereits in den Richtlinien der Regierungspolitik als messbare Zielsetzungen formuliert sind.
Ein zweiter Teil soll dann Ziele zu bezirksindividuellen Themen regeln.
Der Aushandlungsprozess muss mit der Erstellung des Doppelhaushalts synchronisiert sein und von Verhandlungen
„auf Augenhöhe“ geprägt sein. Das Ergebnis enthält Ziele („smart“) im Sinne eines gegenseitigen
Leistungsversprechens und Aussagen zu den hierfür erforderlichen Ressourcen. Der Austausch über gesetzte
Ziele und Erkenntnisse zur Zielerreichung muss zu einem Anliegen und regelmäßigen Thema in Führungs-
und Steuerungsprozessen werden.
Pilotvorhaben: Eine Zielvereinbarung für verbindliche Qualitätsstandards und Mindestveranschlagung für
die Grün- und Baumpflege: Die Baumpflegemaßnahmen des „Handbuchs gute Pflege“ wollen wir als verbindliche
Standards für die bezirkliche Baumpflege endlich umsetzen. Zu einem verantwortungsvollen Umgang
mit dem Baumbestand gehört auch ein entsprechender substanzsichernder Mitteleinsatz für die
Baumpflege. Teil der Zielvereinbarung muss damit eine Mindestveranschlagung im Rahmen der Kosten-
Leistungs-Rechnung (KLR) für Baumpflegemaßnahmen in den Bezirken werden. Die Ausgaben der Bezirke
sollten dabei auf ca. 80€ in etwa verdoppelt werden. Die zwischen Senat und Bezirke abzuschließende Zielvereinbarung
stellt sicher, dass das zusätzliche Geld auch bei den Bäumen ankommt. Die Zielvereinbarung
muss dazu Serviceversprechen an die Berliner*innen enthalten, etwa die Qualität der Pflegemaßnahmen,
aber auch die Erhöhung des Baumbestandes um eine vereinbarte Anzahl an Bäumen für den entsprechenden
Haushaltszeitraum. Auf der anderen Seite müssen die dafür erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung
stehen. Wir werden ergänzend prüfen, ob ein eigenes Produkt für Baumpflanzungen innerhalb der KLR zu
mehr Baumpflanzungen beitragen kann. Um die zu erhöhenden Finanzmittel auszugeben, müssen die bezirklichen
Straßen- und Grünflächenämter mit zusätzlichem Personal ausgestattet werden.
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Doppelzuständigkeiten abbauen – bündnisgrün geführte Verwaltungen gehen voran
Wir Bündnisgrüne wollen beim Abbau von Doppelzuständigkeiten voran gehen, weil für uns neben der Qualität
der Leistungen vor allem auch die Beschleunigung unserer Vorhaben im Mittelpunkt steht. Dabei gilt
es jeweils eine gute Abwägung zwischen einheitlichen, landeszentralen Verfahren und dezentralen Verfahren
und Zuständigkeiten vorzunehmen.
So wird man etwa bei den 5G-Genehmigungen, genau wie bei den Genehmigungen für den Glasfaserausbau,
schnell zu dem Resultat kommen, dass es ein einheitliches Verfahren für alle zwölf Bezirke geben
muss. Nur so kann Berlin 5G-Hauptstadt in Deutschland werden.
Aber auch für Berliner Unternehmen, die in mehr als einem Bezirk tätig sind, ist es kaum nachvollziehbar,
dass für gleiche Anliegen unterschiedliche Maßstäbe gelten.
Um zu einer einheitlichen Anwendung zu kommen, wollen wir Senatsverwaltungen ermutigen nach AZG § 6
Abs. 2c Verwaltungsvorschriften für die Senats- und Bezirksverwaltungen zu erlassen, um Verfahrensabläufe
oder technische Einzelheiten zu regeln. Hand in Hand, damit muss die Stärkung und fachliche Ausrichtung
der Bezirksaufsicht beim Senat gehen.
Wo nötig wollen wir auch die Aufgabenverteilung im Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz der Realität anpassen.
Mit Einführung der Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung macht es wenig Sinn, dass immer
zwölf Bezirke zustimmen müssen, wenn die Aufgabenerledigung sowieso aus einer Hand erfolgen soll. Wir
schlagen daher vor, im Anhang zum AZG, dem Zuständigkeitskatalog (ZustKat AZG), die Aufgabe der Bereitstellung
von Unterkünften zur Unterbringung von Wohnungslosen Menschen der Senatsverwaltung gesetzlich
zuzuordnen. Die Aufgabe soll nach aktuellen Planungen beim LAF angesiedelt werden und analog zur
Unterbringung von Geflüchteten eine geregelte Abstimmung mit dem jeweiligen Bezirk, in dem ein Standort
liegt, erfordern. Die geplante Schnittstelle zu den sozialen Wohnhilfen (im Sinne eines Frontoffice) führt
dann dazu, dass Aufgabenerledigung im Backoffice (LAF) in klarer Zuständigkeitsverteilung erfolgt.
Andere Bereiche sind weniger eindeutig, aber mindestens so drängend. Der Senat entwickelt mit den Bezirken
etwa eine Lösung zur schnelleren Planung und Umsetzung von Vorhaben für die Radverkehrsinfrastruktur.
Hier zeigt sich besonders, dass es den verschiedenen Ebenen der Verwaltung an standardisierten
Planungsverfahren fehlt. Die Abstimmungen zwischen Bezirks- und Senatsverwaltung sowie nachgeordneten
Behörden läuft nicht reibungslos. Im Rahmen der Geschäftsprozessoptimierung läuft aktuell die Aufnahme,
Analyse und Optimierung des wichtigsten Prozesses im Bereich Radwegebau unter Mitwirkung aller
Beteiligten im Land Berlin. Außerdem werden die Zuständigkeiten, Verantwortungen und Schnittstellen innerhalb
und zwischen den beteiligten Senatsverwaltungen, deren nachgeordneten Behörden, zwischen Senats-
und Bezirksverwaltungen sowie zu nicht-öffentlichen beteiligten Akteuren analysiert. Erste Umsetzungsvorschläge
erwarten wir bis Ende des Jahres 2019.
Mit der Verabschiedung des Mobilitätsgesetzes muss sich die Zusammenarbeit zwischen den bezirklichen
Stellen und der Verkehrslenkung Berlin (VLB) in vielen Aufgabenbereichen verändern, um stringente Abläufe
und einheitliche Standards auch bei hohem Erledigungs- bzw. Zeitdruck einzuhalten. Ziel ist eine Entflechtung
und Klärung von Zuständigkeiten und Abläufen sowie eine engere Zusammenarbeit und Abstimmung
der Beteiligten. Dazu wird der Senat die Empfehlungen aus der Organisationsuntersuchung der VLB
umsetzen sowie kurzfristig die Analyse der Zuständigkeiten, Verantwortungen und Schnittstellen unter
Mitwirkung aller Beteiligten im Land Berlin abschließen. Bündnisgrünes Ziel ist die Erhöhung der Qualität
und Effizienz verkehrsbehördlicher Maßnahmen und Entscheidungen, um den wachsenden Anforderungen
und Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger und der Berliner Wirtschaft Rechnung zu tragen. Dazu gehören
schnelle Entscheidungen, eine effiziente Genehmigungspraxis, aber auch ein gutes Beschwerdemanagement
etwa im Kontext der Baustelleneinrichtung.
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Das derzeit vielleicht bekannteste Beispiel für ineffizientes staatliches Handeln sind die 18 Schritte und
drei Jahre bis zur Entscheidung über einen Fußgängerüberweg. Damit muss nach 2019 Schluss sein. Unser
Vorschlag ist, bis zum Ende der Legislatur von der Einzelfallbehandlung zu einem systematischen Verfahren
zu kommen.
Dazu sollen die Bezirke das Budget für jeweils beispielsweise sieben Fußgängerüberwege zur eigenen Priorisierung
erhalten. Das entspricht 500.000 Euro pro Jahr, die im Rahmen der pauschalen Investitionen zugewiesen
werden sollen. Die Auswahl soll sich nach den allgemeinen Kriterien der Fußverkehrsstrategie richten
und die Vorschläge sollen von der BVV mit dem Bezirksamt priorisiert werden. Auf die Notwendigkeit
der Anordnung durch die VLB soll –mit Ausnahme von übergeordneten Hauptverkehrsstraßen – bis zum
Ende der Legislatur verzichtet werden. Die fertigen Bauplanungsunterlagen sollen dieser einzig zur Kenntnis
gegeben werden. Diese Umstellung des Verfahrens von der Einzelfallprüfung zu einem systematischen
Vorgehen erlaubt die Bündelung von Planungs- und Bauaufträgen und die dezentrale Entscheidung nach
einheitlichen Kriterien. Zu Beginn der kommenden Legislatur ist die Wirksamkeit des Verfahrens zu evaluieren
und über eine Fortsetzung zu entscheiden.
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Beschluss "Moderne Verwaltung und zukunftorientierte Personalentwicklung"

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