Fünf-Punkte-Plan für mehr Verkehrssicherheit
Seit 2012 steigt die Zahl der Verkehrsunfälle stetig auf nunmehr 143.424.Trotz umfangreicher Bemühungen der Behörden, werden Berlins Straßen unsicherer. Deswegen müssen die Anstrengungen für mehr Verkehrssicherheit verdoppelt werden. Die aktuelle Verkehrsunfallstatistik wurde am 16. März 2018 vorgestellt. Wir erwarten vom Senat und der Polizeipräsidentin im Rahmen ihrer Zuständigkeiten einen verbindlichen Plan, wie die Unfälle in Berlin deutlich gesenkt werden können.
Dafür schlagen wir folgende innen- und sicherheitspolitischen Maßnahmen vor:
1. Mehr Kontrolle vor Ort
Die zwei Hauptunfallursachen sind Fehler beim Abbiegen und das Nichtbeachten der Vorfahrt. Dieses und andere rücksichtsloses Verhalten im Verkehr und ein effektiver Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer lässt sich nur mit einer deutlich erhöhten Polizeipräsenz ahnden. Wir erwarten, dass die vielen zusätzlichen Polizisten auch dafür eingesetzt werden, um etwa vor Schulen, Krankenhäusern und Seniorenheimen zu relevanten Zeiten, die strikte Beachtung der Verkehrsregeln einzuhalten. Auch allgemeines, gefährliches Fahren, wie Trunkenheitsfahrten, Profilierungsfahrten können nur durch eine deutliche Erhöhung polizeilicher Verkehrseinsätze bekämpft werden.
2. Fahrradstaffel flächendeckend ausbauen
Seit Mitte 2014 sind 20 MitarbeiterInnen ganzjährig per Fahrrad auf Streife in Berlin-Mitte (Abschnitte 31-34). Die Unfallforschung der Versicherer belegte einen „deutliche positiven Einfluss auf Unfallhäufigkeit und schwere mit Radfahrerbeteiligung“. Für Neu und Ersatzbeschaffung wurden rund 230.000 € p.a. Bereit gestellt. In §21 des sich in Beratung befindlichen Mobilitätsgesetzes ist die Ausweitung und der sukzessive Ausbau der Fahrradstreifen der Berliner Polizei vorgesehen. Darauf möge sich die Berliner Polizei vorbereiten.
3. Verfolgungsdruck auf gefährliches Falschparken erhöhen
Das unzulässige Halten und Parken auf Fußwegen, im Zuge von Fahrbahnquerungen, Radverkehrsanlagen und Busspuren stellt eine erhebliche Unfallgefahr für den Rad- und Fußverkehr, als auch den sonstigen Verkehr dar. Denn: Sind Verkehrswege unzulässig zugeparkt müssen andere Verkehrsteilnehmer*innen auf die Fahrbahn oder gar die Gegenfahrbahn ausweichen. Insbesondere langsame oder ungeübte Verkehrsteilnehmer*innen wie Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen sind dann akut gefährdet. Gleichzeitig scheint es als Kavaliersdelikt auf Berlins Straßen geduldet zu werden. Hier muss die Polizei die Verkehrsregeln in Berlin verstärkter durchsetzen: Durch gezielte Einsätze, aber auch indem die Politik das Bußgeld insbesondere für gefährliches Falschparken erhöht. (Deutschland befindet sich im EU-Vergleich am unteren Ende bei der Höhe des Bußgeldes für Falschparken auf Fuß- und Radwegen (https://cleverestaedte.de/blog/artikel/deutschland-schlusslicht-bei-bussgeldern).
Umsetzen von Falschparkern vereinfachen:
In den letzten Jahren wurden in Berlin jeweils nur wenige hundert Fahrzeuge die auf Radfahrstreifen, sonstigen Radverkehrsanlagen oder im 5m-Bereich von Fußgängerüberwegen falsch parkten umgesetzt. Dies ist im Verhältnis zur Gesamtzahl an umgesetzten Fahrzeugen sehr wenig (Schriftliche Anfrage Harald Moritz Drs. 18/13124) Die polizeiliche Geschäftsanweisung über das Umsetzen von Fahrzeugen stellt hohe Anforderungen an das Umsetzen von Falschparkern:
- Diese dürfen nicht von Dienstkräften des Parkraumüberwachungsdienst angeordnet werden (nur allgemeiner Ordnungsdienst und Polizei).
- Es muss immer bis zur Entfernung des Fahrzeuges gewartet werden, meist muss der Halter ermittelt und telefonisch kontaktiert werden oder aufgesucht werden.
- Auch bei einem Falschparken im absoluten Halteverbot (Zeichen 283) ist nicht immer der „Regelfall des Umsetzens gegeben“. Dies gilt nur, wenn u.a. „erhebliche Staubildung“ oder „gefährliche Fahrstreifenwechsel resultieren“. Das Umsetzen von Fahrzeugen sollte dahingehend erleichtert werden dass Gefahren für RadfahrerInnen und FußgängerInnen ständig erkannt und gebannt werden können.
4. Mehr Blitzer
Rotlichtverstöße und überhöhte Geschwindigkeit haben häufig besonders gravierende Unfallfolgen. Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer tragen an Unfallschwerpunkten zu einer erhöhten Verkehrssicherheit bei. Die Einsatzzeiten von mobilen Blitzern an Unfallschwerpunkten sind in der Vergangenheit aber zurückgegangen. Der deutlich verstärkte Einsatz von stationären und mobilen Blitzern liegt auf der Hand.
5. Abbiegeassistenten für LKW: Bundesratsinitiative und Nachrüstung der landeseigenen Flotte
Berlin hat gemeinsam mit Brandenburg, Bremen, Hessen und Thüringen die Bundesratsinitiative „Mehr Sicherheit beim Abbiegevorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme“ (Drs. 110/18) eingebracht. Hierin wird die Bundesregierung aufgefordert, sich gegenüber EU-Kommission und
Vereinten Nationen für die verpflichtende Vorschrift von Abbiegeassistenzsystem in LKW über 7,5t einzusetzen, die „die Radfahrende oder zu Fuß Gehende im direkten Umfeld eines Nutzfahrzeugs erkennen und den Fahrzeugführenden akustisch, einen Zeit- und Kostenplan für die schnellstmögliche Nachrüstung des Bestandes mit Abbiegeassistenten, sofern entsprechende Systeme für den jeweiligen Fahrzeugtyp vorliegen, zu erarbeiten“.