5 Jahre Landesantidiskriminierungsgesetz: Eine Erfolgsgeschichte

Am 21. Juni 2020 ist das Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin (LADG) in Kraft getreten. Zum 5. Geburtstag des LADG erklären Sebastian Walter und Tuba Bozkurt, Sprecher und Sprecherin für Diversitätspolitik:
„Die aktuellen Zahlen sprechen eine klare Sprache: Das Landesantidiskriminierungsgesetz wird angenommen und alle Weltuntergangsphantasien der CDU sind nicht eingetreten.
1.945 Diskriminierungsbeschwerden im Jahr 2024 – das sind mehr als in den letzten zwei Jahren. Diese Entwicklung zeigt, wie wichtig es ist, dass Betroffene ihre Rechte kennen und dass es Institutionen gibt, die sie bei der Durchsetzung unterstützen.
Das Gesetz hat sich etabliert. Alle von rechter und konservativer Seite geäußerten Befürchtungen sind ausgeblieben. Weder kam es zu einer Klageflut noch zu einer Erschwerung behördlicher Arbeit. Gerade in einer Zeit, in der Diskriminierung im Alltag und auch im behördlichen Kontext leider keine Ausnahme ist, braucht es das LADG mehr denn je.
Die stetig wachsende Zahl der Beschwerden unterstreicht nicht nur die Relevanz des Gesetzes, sondern auch die Notwendigkeit, die Umsetzung weiterhin ernsthaft zu betreiben. Die LADG-Ombudsstelle spielt hierbei eine zentrale Rolle: Sie informiert, berät und interveniert im Sinne der Betroffenen. Angesichts der Vielzahl der Beschwerden muss sie endlich ausgebaut und rechtlich weiter gestärkt werden.
Wir müssen Diskriminierung beim Namen nennen – auch wenn sie von staatlichen Stellen ausgeht. Das LADG ist ein klares Signal für eine Verwaltung, die Vielfalt achtet. Nach fünf Jahren ist es dennoch Zeit, das Gesetz zu stärken, um Diskriminierung bei der öffentlichen Hand noch besser zu verhindern. Von Schwarz-Rot ist hier nichts zu erwarten. Aus der Opposition heraus werden wir weiter Druck machen. Gerade angesichts steigender Diskriminierungserfahrungen ist es unsere Pflicht, das LADG zu stärken und seine Umsetzung konsequent voranzutreiben.“
Die genannten Zahlen beziehen sich auf einen Umsetzungsbericht des LADG vom Juni 2025 (PDF)