CDU-Fördermittelaffäre „evident rechtswidrig“ – Der Regierende muss jetzt Verantwortung übernehmen
Foto: Alisa Raudszus/Grüne Fraktion Berlin
Der Rechnungshof hat in seinem Beratungsbericht an das Abgeordnetenhaus und den Senat festgestellt, dass das Zuwendungsverfahren der Kulturverwaltung evident rechtswidrig war. Dazu erklärt Werner Graf, Fraktionsvorsitzender:
„Der Regierende Bürgermeister hat im vergangenen November mit Verweis auf den Rechnungshof-Bericht zugesagt, die richtigen Konsequenzen daraus zu ziehen. Ich erwarte, dass Herr Wegner sich nicht länger wegduckt und nun seiner Verantwortung als Regierender nachkommt.
Monatelang hat Kai Wegner dem Treiben seiner Abgeordneten und Senatorinnen und Senatoren in der CDU-Fördergeldaffäre tatenlos zugesehen. Dabei liegt die Gesamtverantwortung bei ihm, als Dienstherr seiner Senatorinnen und Senatoren, aber auch als Parteivorsitzender der Berliner CDU.
Der Schaden für das Land Berlin ist schon jetzt gigantisch: für die Glaubwürdigkeit des Staates bei der Vergabe öffentlicher Mittel, für die Demokratie- und Kulturförderung und nicht zuletzt für den wichtigen Kampf gegen Antisemitismus. Dass sich die CDU bis heute keinerlei Schuld und Verantwortung bewusst sein will, lässt tief blicken: Wer so agiert, will sich den Staat zur Beute machen und ist dazu bereit, dabei auch rechtliche und politische Grenzen zu überschreiten.
Der Rechnungshof-Bericht fällt mit seiner Einordnung als ‚evident rechtswidrig‘ ein klares Urteil in der Fördermittelaffäre der CDU. Der Bericht bestätigt alle wesentlichen Vorwürfe, die wir Grünen nach unserer Akteneinsicht in der CDU-Fördergeldaffäre erhoben haben und die auch Gegenstand des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses sind. Somit steht offiziell fest, dass es bei der Vergabe von Steuermitteln zu gravierenden Verstößen gegen Haushalts- und Förderrecht gekommen ist. Der Rechnungshof sieht zudem in dem Umstand, dass die öffentliche Förderung ausschließlich auf eine von Herrn Stettner und Herrn Goiny erstellte Liste zurückgeht und zugleich ohne Ausschreibung und formale Förderkriterien erfolgt ist, ein willkürliches Handeln und somit einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. Die weiteren Prüfungen müssen zeigen, ob bei alledem auch der Tatbestand der Haushaltsuntreue oder der Anstiftung dazu erfüllt ist.“
