Landesantidiskriminierungsgesetz bewährt sich
Foto: Grüne Fraktion Berlin - C. Honnens
Zum Bericht der LADG-Ombudsstelle für die Jahre 2020 bis 2025 erklären Sebastian Walter, Sprecher für Diversitätspolitik, und Tuba Bozkurt, Sprecherin für Antidiskriminierung:
„Sechs Jahre nach Einführung des Landesantidiskriminierungsgesetzes und der Einrichtung der LADG-Ombudsstelle ist klar: Beides hat sich bewährt. Es ist zu keiner Klageflut gekommen. Im Gegenteil: Diskriminierung in Berlin wird aktiv abgebaut und damit Demokratie gestärkt. Die Zahlen der LADG-Ombudsstelle für die Jahre 2020 bis 2025 zeigen deutlich, dass Diskriminierung durch staatliche Stellen weiterhin konsequent angegangen werden muss. Wir fordern die Senatsverwaltungen, die landeseigenen Unternehmen wie die BVG und unsere Schulen auf, dieser Verantwortung gerecht zu werden.
Die hohe Zahl der Beratungsanfragen zeigt, wie wichtig die Arbeit der LADG-Ombudsstelle ist. Trotzdem fehlt es weiterhin an einer ausreichenden personellen und strukturellen Ausstattung. Schwarz-Rot hat es nicht geschafft, diese Lücken zu schließen. Wir fordern weiterhin eine ausreichende Ausstattung der Ombudsstelle, damit sie ihren gesetzlichen Pflichten auch wirklich nachkommen kann und von Diskriminierung betroffene Personen nicht allein gelassen werden.
Wir unterstützen die Forderungen der LADG-Ombudsstelle ausdrücklich, das LADG weiterzuentwickeln und beispielsweise den Merkmalskatalog zu erweitern, um Schutzlücken zu schließen. Wir gehen aber noch darüber hinaus und wollen die Ombudsstelle selbst stärken, unter anderem mit einem eigenen Presse- und Initiativrecht. In der kommenden Wahlperiode werden wir daher eine Novellierung des LADG anstoßen.
Gerade in Zeiten hoher Diskriminierungserfahrungen braucht Berlin einen Senat, der Antidiskriminierungspolitik konsequent stärkt und nicht zur Nebensache macht. Wir werden weiter Druck machen, damit das LADG ausgebaut und seine Umsetzung konsequent vorangetrieben wird.“

