Nach U-Bahn-Schäden am Alex: Hochhausmoratorium jetzt!
Zu dem Verdacht auf schwerwiegende Schäden an den U-Bahntunneln der U2 und U5 am Alexanderplatz durch die Bautätigkeiten der Firma Covivio erklären Antje Kapek, Sprecherin für Verkehrspolitik und Julian Schwarze, Sprecher für Stadtentwicklung:
Antje Kapek: „Sollte sich der Verdacht gravierender Schäden an den U-Bahntunneln der U2 und U5 am U-Bahnhof Alexander Platz bestätigen, steht Berlin vor einem verkehrspolitischen Super-GAU. Nicht erst beim Worst-Case-Szenario von Abriss und Neubau des U-Bahnhofes wäre einer der zentralsten Verkehrsknotenpunkte lahmgelegt und mit ihm hunderttausende Berliner*innen auf ihrem täglichen Weg durch die Stadt. Die BVG steht daher in der Pflicht, umgehend für Aufklärung und Transparenz zu Sorgen und nötige Maßnahmen, Kosten und erforderliche Zeit hierfür zu benennen. Im schlimmsten Fall braucht es umgehend ein alternatives Verkehrskonzept, um den Umstieg der U-Bahn-Nutzer*innen auf andere Verkehrsträger möglichst zu verhindern. Es ist nicht hinnehmbar, wenn private Investoren mit riskanten Bauvorhaben die Mobilität von hunderttausenden Berlinerinnen und Berlinern auf Jahre erheblich einschränken.“
Julian Schwarze: „Sollte es wirklich dazu kommen, dass die entstandenen Schäden durch das Covivio-Hochhaus nur durch Abriss und Neubau behoben werden können, müssen umgehend alle Bauvorhaben am Alexanderplatz auf den Prüfstand gestellt werden – auch wenn dies das Aus für die Kollhoff-Planung bedeutet. Bis alle Fragen geklärt sind, brauchen wir ein Moratorium für die Hochhauspläne am Alex. Auch der schwierige Baugrund ist zu bedenken, der alle größeren Bauprojekte mit hoher Traglast in der historischen Mitte zu Risikovorhaben macht. Das Prinzip Sicherheit gilt auch für Bauvorhaben an anderen Orten. So ist auch am Hermannplatz bisher unklar, ob die Signa-Pläne die Tunnel der U7 und U8 beschädigen könnten. Mögliche Risiken müssen vorher ausgeschlossen werden. Wir brauchen für alle Bauprojekte oberhalb von U-Bahnhöfen und Tunneln bauliche Sonderprüfungen und vertragliche Vereinbarungen mit den Investor*innen. Hierfür müssen auch die Vorgaben in der Bauordnung angepasst werden.“