Weiterentwicklung des Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz (PartIntG) – partizipativer Prozess mit den Berliner Migrantenorganisationen
Berlin war 2010 das erste Bundesland mit einem eigenen Partizipations- und Integrationsgesetz. Derweilen haben drei weitere Bundesländer ein solches Gesetz: Nordrhein Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern. Im Koalitionsvertrag ist verankert, dass das Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz – PartIntG nun evaluiert und weiterentwickelt werden soll.
Das Berliner Gesetz war ein Meilenstein, weil: u. a. die Initiative dazu aus dem Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen kam, eine öffentliche Diskussion zu einem Verständnis von Integration im Sinne von Partizipation in Gang gekommen war und damit Integration auch als politische Querschnittsaufgabe festgeschrieben wurde, ein Artikelgesetz festgelegt wurde in dem u. a. bezirkliche Integrationsbeauftagte verankert werden konnten.
Aber inzwischen gibt es viele neue Akteure, Communities und Migrantenorganisationen in der Stadt, die beim Prozess der Entstehung des PartInG in den Jahren 2009/2010 (noch) nicht dabei waren. Auch das Selbstverständnis von Migrantenorganisationen hat sich in den letzten Jahren gewandelt.
Zur Diskussion über die Weiterentwicklung luden die Partizipations- und Integrationspolitischen Sprecher*innen von Rot-Rot-Grün Nicola Böcker-Giannini (SPD), Hakan Taş (Die Linke) und Susanna Kahlefeld (Bündnis 90/Die Grünen) seit Juni 2018 zu drei offenen Dialogrunden ein. In einem partizipativen Prozess wurden Vorschläge zur Änderung und Weiterentwicklung des PartIntG entwickelt.
In der ersten Fachrunde berichteten Tatjana Forner (Club Dialog e. V.) und Safter Çınar (TBB) vom Entstehungskontext und dem Diskussionsprozess um das Partizipations- und Integrationsgesetz in Berlin sowohl auf öffentlicher als auch auf politischer und Verwaltungsebene. Die Initiative für ein Berliner PartInG kam aus dem Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen. Mit den Migrantenorganisationen gemeinsam wurden die Punkte identifiziert, die einer Anpassung und/oder Überarbeitung bedürfen sowie auf Punkte, die bisher fehlen.
Der zweiten Fachrunde war ein Input-Vortrag von Daniel Gyamerah von Citizens for Europe vorgeschalten, der Ergebnisse der aktuellen Studie „Diversität in öffentlichen Einrichtungen“ und „Wer nicht gezählt wird, zählt nicht“ vorstellte. Die Autor*innen der Studie kamen zu dem Schluss, dass das PartIntG u. a. in Bezug auf einer Definition der Zielgruppe(n) und der Berichterstattung von anderen Gesetzen wie z. B. des Landesgleichstellungsgesetz (LGG) „lernen“ könne. In Arbeitsgruppen wurden dann konkrete Forderungen formuliert: Dazu gehörten Punkte wie: Ergänzung des Kriteriums „Migrationshintergrund“ durch persönliche Rassismuserfahrung, die Zusammensetzung und Arbeit des Landesbeirats für Integrations- und Migrationsfragen, Ausstattung und Aufgabengebiete der Bezirksbeauftragten für Integration und Migration, Berichterstattung und Monitoring sowie Interkulturelle Öffnung der Verwaltung und die Unabhängigkeit des/der Berliner Integrationsbeauftragten
Die Ergebnisse wurden zusammengefasst und Anfang Dezember bei der dritten Fachrunde noch einmal zur Diskussion gestellt. Das nun gemeinsam erstellte Papier wird neben anderen Stellungnahmen in den Prozess der Überarbeitung und Weiterentwicklung des PartIntG einfließen. Das Ergebnispapier wurde am 21. März 2019 an die zuständige Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Elke Breitenbach übergeben werden.
Die Dialogrunden zur Weiterentwicklung des Berliner PartIntG sind teil der Fachgesprächsreihe „Mehr Mitbestimmung – mehr Partizipation“.