Koa-PM: Mehr als 1,1 Milliarden Euro für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung
Gemeinsame Presseerklärung der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE im Berliner Abgeordnetenhaus.
Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat am 25. Mai 2022 mit den Stimmen der rot-grün-roten Koalition den Doppelhaushalt 2022/2023 für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung beraten und eine Beschlussempfehlung abgegeben. Demnach sollen die Ausgaben bis 2023 auf 1,12 Milliarden Euro anwachsen. Ein Schwerpunkt bei den Änderungsanträgen der Koalition war der Antidiskriminierungsbereich. Wir haben umfangreich zusätzliche Mittel für die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung und die vielen Projekte in Berlin zur Verfügung gestellt. Gemeinsam mit den finalen Verabredungen zwischen den Fraktionen für den Doppelhaushalt stehen damit im Jahr 2022 rund 6.261.500 Euro und im Jahr 2023 rund 3.485.000 Euro als zusätzliche Mittel zur Verfügung. Das Schwarze Community Zentrum wird dabei mit 3,65 Millionen Euro unterstützt. So möchten wir einen Beitrag zur UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft und für das deutschlandweit erste Haus dieser Art leisten.
Orkan Özdemir, antidiskriminierungspolitischer Sprecher der SPD Fraktion, betont:
„In diesem Haushalt haben wir es trotz aller Widrigkeiten geschafft die Projektlandschaft im Bereich der Antidiskriminierung weiter zu stärken und auszubauen. Ein großer und wichtiger Schritt ist uns in der finanziellen Ausgestaltung der Arbeit gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus gelungen – Mit 2 Mio. Euro stärken wir das Landesprogramm Demokratie. Vielfalt. Respekt. Auch die Weiterentwicklung des Diversity Landesprogramms konnten wir in diesem Haushalt absichern, wie auch wichtige Zeichen gegen antimuslimischen Rassismus setzen. Denn die Direktive einer inklusiven und fairen Stadtgesellschaft muss die Wehrhaftigkeit gesellschaftlich marginalisierter Gruppen sein.“
Tuba Bozkurt und Sebastian Walter, Sprecher*innen für Antidiskriminierungs- und Diversitätspolitik der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erklären:
„Der Kampf für Vielfalt und gegen Antisemitismus, gegen anti-Schwarzen und antimuslimischen Rassismus, gegen Queerfeindlichkeit, Ableismus und alle Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit ist für uns kein Lippenbekenntnis, sondern eine Verpflichtung. Dieser werden wir mit dem vorliegenden Doppelhaushalt gerecht: Wir setzen den Ausbau der Arbeit gegen Diskriminierung fort und stärken die Beratungs- und Empowermentstrukturen in unserer Stadt. Wir sichern das wichtige Engagement der zivilgesellschaftlichen Akteur*innen strukturell weiter ab und erschließen neue gesellschaftliche Handlungsfelder. Mit der Einrichtung einer Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und dem bundesweit ersten Schwarzen CommUnity Zentrum, dessen Realisierung wir als Koalition mit 3,65 Millionen fördern, gehen wir in Berlin weiter als Vorreiterin voran.“
Elif Eralp, antidiskriminierungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, hebt hervor:
„Es ist wichtig, dass wir mit diesem Haushalt auch strukturelle Veränderungen angehen. Mit der neu geschaffenen Abteilung „Vielfalt in der Justiz“ bei der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung wollen wir Maßnahmen entwickeln, die einerseits zu Diversität und Repräsentation von Menschen mit Migrationsgeschichte in der Justiz und andererseits zu mehr Diskriminierungssensibilität beitragen sollen. Die personelle Stärkung der LADG-Ombudsstelle wird dem großem Beschwerdeaufkommen gerecht und stärkt ebenfalls ihre Arbeit gegen strukturellen Rassismus.“