Über Verfassungsmäßigkeit entscheiden Gerichte, nicht eine Senatorin
Foto: Vincent Villwock/Grüne Fraktion Berlin
Zum Alleingang von Senatorin Badenberg erklärt Sebastian Walter, Parlamentarischer Geschäftsfüher:
„Darüber, ob ein Landesgesetz verfassungskonform ist oder nicht, entscheiden in unserem Rechtsstaat Verfassungsgerichte und nicht eine einzelnen Senatorin. Die Justizsenatorin muss zunächst einmal erklären, warum sie plötzlich ein Auswahlverfahren für verfassungswidrig hält, was in den letzten Jahren ohne jegliche Beanstandungen praktiziert wurde, auch in der Amtszeit von Frau Badenberg selbst. Außerdem sollte die Senatorin schleunigst darlegen, wie sich ihre politische Intervention in ein laufendes Auswahlverfahren bei der Berliner Staatsanwaltschaft insgesamt auswirkt, auch die Auswahl- und Einstellungspraxis aller anderen Berliner Behörden.
Bislang deutet alles auf einen Alleingang von Frau Badenberg hin, der weder im Senat und mit der fachlich zuständigen Integrationsverwaltung noch mit dem Koalitionspartner abgestimmt war. Das ist fahrlässig, verantwortet Frau Badenberg damit doch maximale Rechtsunsicherheit bei sämtlichen Auswahl- und Einstellungsverfahren des Landes Berlin. Und das in einer Zeit, wo alleine bei der Berliner Staatsanwaltschaft knapp 10 Prozent aller Stellen nicht besetzt sind. Die Justizsenatorin schadet mit ihrem Angriff auf das Berliner Partizipationsgesetz vor allem der Justiz selbst.“
