Umwandlungsverordnung reicht nicht – Senat muss endlich etwas für die Mieter*innen in Berlin tun

Zum Senatsbeschluss der Umwandlungsverordnung 2025 erklärt Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Mieten:
“Die Umwandlungsverordnung des Senats reicht nicht aus, um weitere Verdrängungswellen zu verhindern. Wir brauchen eine Umwandlungsbremse im Bundesrecht über 2025 hinaus. Nur sie stoppt die Umwandlung im gesamten Stadtgebiet. Für diese Bremse braucht es starken Mieterschutz im Bund. Die Zeit drängt und in einer Schwarz-Roten Koalition im Bund droht uns beim Mieterschutz der gleiche Stillstand wie wir ihn bei Schwarz-Rot in Berlin erleben.
Vom Senat fordern wir, dass er aus dem Dornröschenschlaf erwacht. Die SPD darf nicht weiter von Mieterschutz sprechen und dann die Hände in den Schoß legen. Wir fordern vom Senat ein stadtweites öffentlich einsehbares Umwandlungs-Register. Damit sollen die Mieter*innen leichter prüfen können, ob ihre Mietwohnung bereits umgewandelt wurde und wie lange die gesetzlichen Schutzfristen vor Eigenbedarf noch laufen.
Der Senat kann zudem eine gesetzliche Regelung erarbeiten, um Berliner Zivilgerichte zu verpflichten, Prozesse wegen Eigenbedarfskündigungen statistisch zu erfassen. So könnten SPD und CDU endlich Transparenz schaffen über die wohnungspolitische Schieflage in Berlin. Immer öfter werden Mieter*innen wegen Eigenbedarf gekündigt, der nur als Vorwand für mehr Rendite angebracht wird. Es kann nicht sein, dass Mieter*innen wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf auf die Straße geräumt werden. Hier muss der Senat endlich einschreiten, statt nur untätig zuzuschauen.“
Hintergrund:
In Berlin wurden seit 2006 ca. 195.000 Mietshäuser in Eigentumswohnungen aufgeteilt, nur selten leben darin die Käufer*innen selbst. In Friedrichshain-Kreuzberg wurde seit 1993 30% des Wohnungsbestandes in Einzeleigentum umgewandelt. Für sehr viele Mieter*innen sind die Schutzfristen vor Eigenbedarfskündigungen bereits ausgelaufen.