Verkauf zum Höchstpreis beenden: Rot-rot-grüne Koalition beschließt Bundesratsinitiative für ein neues BImA-Gesetz
Zum Beschluss des Antrags „Verkaufsstopp bei der BImA zum Höchstpreis erwirken – Vorkaufsrecht und Erstzugriffsrecht für Kommunen zum Verkehrswert oder darunter stärken“ durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen des Abgeordnetenhauses erklären die wohnungs- bzw. stadtentwicklungspolitischen Sprecher*innen der Koalitionsfraktionen Iris Spranger (SPD), Katalin Gennburg (DIE LINKE) und Katrin Schmidberger (Bündnis 90/Die Grünen):
„Seit Jahren verkauft die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bundeseigene Liegenschaften zum Höchstpreis an Investoren. Wer dabei den Zuschlag bekommt, entscheidet einzig der Preis. Dadurch wird eine gemeinwohlorientierte Nutzung im Sinne der Kommunen meist unmöglich. Angesichts angespannter Wohnungsmärkte in zahlreichen Städten im ganzen Land muss der Ausverkauf von öffentlichen Flächen dringend beendet werden. Insbesondere Immobilien und Grundstücke, die für das Wohnen geeignet sind, sollen nicht mehr zum Höchstpreis privatisiert werden. Wir fordern eine Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik der BImA zugunsten der sozialen Wohnraumversorgung.
Durch eine Bundesratsinitiative wollen wir das BImA-Gesetz und die Bundeshaushaltsordnung entsprechend ändern. Unser Ziel ist es, dass die Kommunen grundsätzlich vom Bund ein Vorkaufsrecht bekommen. Ebenso soll die Kommune künftig von der BImA das erste Angebot als so genanntes Erstzugriffsrecht erhalten. Darüber hinaus sollen Verkäufe in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten höchstens zum Ertragswert erfolgen.“