Fachgespräch: Ein Demokratiefördergesetz für Berlin
Grafik: Freya Engel
Am 20. Mai 2026 hat das von Susanna Kahlefeld, MdA, Sprecherin für Beteiligung & Engagement organisierte und moderierte Fachgespräch „Ein Demokratiefördergesetz für Berlin“ stattgefunden. Wir möchten uns herzlich bei Edwin Greve, Migrationsrat Berlin I Prof. Dr. Roland Roth, Netzwerk Demokratie und Beteiligung I Gabriele Stilla-Bowman, Landesnetzwerk Bürgerengagement Berlin e.V. und Oliver Wiedmann, Mehr Demokratie e.V. für ihre klugen, analytischen und wichtigen Beiträge sowie beim Publikum für die engagierte und konstruktive Diskussion bedanken. Der Dank gilt auch Werner Graf, MdA für sein großartiges Grusswort zum Thema.
Die wichtigsten Aspekte, Kritiken, Anregungen und Forderungen haben wir in folgendem Text zusammengefasst.
Ein Demokratiefördergesetz für Berlin
Beim Fachgespräch der Grünen Fraktion zum Berliner Landesdemokratiefördergesetz zeigte sich klar: Der von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) vorgelegte Referent:innenentwurf kommt viel zu spät – und bleibt deutlich hinter dem zurück, was Berlin angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen braucht. Gerade in einer Zeit, in der die demokratische Zivilgesellschaft massiv unter Druck steht, hätte es einen breiten, transparenten und ernsthaften Beteiligungsprozess gebraucht. Stattdessen blieb es bei der obligatorischen Verbändeanhörung. Besonders problematisch: Wichtige Akteur:innen der Beteiligungsdemokratie und politischen Teilhabe wurden gar nicht erst eingeladen. Die eingegangenen Stellungnahmen sind zudem nicht öffentlich einsehbar, und bislang bleibt offen, ob und wie die eingebrachten Hinweise überhaupt in die weitere Überarbeitung des Gesetzentwurfs einfließen. Nach der Anhörung herrscht deshalb große Unklarheit darüber, wie es jetzt weitergeht: Ob es überhaupt noch eine öffentliche Diskussion geben wird, wann diese stattfinden soll und nach welcher politischen Logik der weitere Prozess geführt wird.
Zentrale Forderung: Demokratieförderung als dauerhafte Aufgabe des Landes Berlin
Gleichzeitig wurde hervorgehoben, dass der Entwurf durchaus eine Grundlage bietet, auf der weiter aufgebaut werden kann. Positiv bewertet wurde insbesondere der Anspruch, Demokratieförderung, Beteiligung und gesellschaftlichen Zusammenhalt zusammenzudenken und Demokratieförderung endlich als dauerhafte Aufgabe des Landes Berlin zu verankern. Genau deshalb braucht es jetzt aber eine grundlegende Überarbeitung – gemeinsam mit der Zivilgesellschaft. Die Erarbeitung von Förderrichtlinien muss transparent und unter aktiver Einbeziehung der Zivilgesellschaft erfolgen. Ein Demokratiefördergesetz kann nur tragfähig sein, wenn diejenigen einbezogen werden, die Demokratie jeden Tag praktisch verteidigen und gestalten: in der politischen Bildung, der Antidiskriminierungsarbeit, der Prävention, Beratung und im Engagement gegen Rechts.
Denn die Lage ist ernst. Rechte Hetze, Desinformation und rechtsextreme Gewalt nehmen zu, während demokratische Initiativen zunehmend unter Druck geraten. Fördermittel werden gekürzt, engagierte Organisationen politisch angegriffen und unter Generalverdacht gestellt. Gleichzeitig müssen viele Träger Jahr für Jahr um ihre Finanzierung kämpfen – obwohl ihre Arbeit unverzichtbar für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist. Was es jetzt braucht, ist die Anerkennung dieses Engagements – nicht als romantisierte oder entpolitisierte Vorstellung von Ehrenamt, sondern als zentrale demokratische Arbeit. Dazu gehört auch die verlässliche finanzielle Absicherung von jahrelang aufgebauten und bewährten Strukturen statt dauernder Unsicherheit und Projektlogik. Besonders vor dem Hintergrund drohender Kürzungen bei Programmen wie „Demokratie leben!“ wächst die Sorge in der demokratischen Zivilgesellschaft spürbar.
Kritik am Referent:innenentwurfs zum Landesdemokratiefördergesetz (LDFG)
Im Fachgespräch wurden deshalb auch die zentralen Schwächen des Entwurfs benannt: eine starke Verwaltungslastigkeit, fehlende verbindliche Aussagen zur Finanzierung, unklare Ressourcen für neue Gremien sowie die mangelnde Ansprache von Menschen außerhalb organisierter Zivilgesellschaft. Auch Kinder- und Jugendbeteiligung spielt bislang kaum eine Rolle. Deutlich wurde zudem: Demokratie darf nicht nur verwaltet und geschützt, sondern muss aktiv weiterentwickelt werden – durch echte Beteiligung, politische Teilhabe und Vertrauen in demokratische Prozesse. Ein Demokratiefördergesetz darf deshalb nicht hinter verschlossenen Türen entstehen, sondern braucht eine breite öffentliche Debatte unter Einbeziehung von Politik, Parlament und Zivilgesellschaft.
Fazit: Berlin kann und sollte Vorreiter sein
Gerade weil ein Demokratiefördergesetz auf Bundesebene bislang fehlt, braucht es jetzt ein starkes Signal aus Berlin: für eine verlässliche, transparente und dauerhaft abgesicherte Demokratieförderung, die den Herausforderungen dieser Zeit gerecht wird.
Dokumente zu Weiterlesen
Schriftliche Anfrage von Susanna Kahlefeld, MdA: Verbändeanhörung zum Referent:innenentwurf des Demokratiefördergesetzes – wie geht es weiter?
Schriftliche Anfrage von Susanna Kahlefeld, MdA: Verbändeanhörung zum Referentinnenentwurf des Demokratieförder-Gesetzes
Grünes Positionspapier: Beteiligung und Demokratie in Berlin

